Art 19 Einfache, transparente und standardisierte Nicht-ABCP traditionelle Verbriefung
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2017-2402/19#abs-1 (1) Traditionelle Verbriefungen, mit Ausnahme von ABCP-Programmen und ABCP-Transaktionen, die die Anforderungen der Artikel 20, 21 und 22 erfüllen, gelten als STS-Verbriefungen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2017-2402/19#abs-2 (2) Bis zum 18. Oktober 2018 nimmt die EBA in enger Zusammenarbeit mit der ESMA und der EIOPA in Übereinstimmung mit Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 Leitlinien und Empfehlungen zur harmonisierten Auslegung und Anwendung der Anforderungen der Artikel 20, 21 und 22 an.