Gesetze / VO (EU) 2015/848 · CELEX 02015R0848-20251106
Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren (Neufassung)
92 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Anwendungsbereich
- Art 2 Begriffsbestimmungen
- Art 3 Internationale Zuständigkeit
- Art 4 Prüfung der Zuständigkeit
- Art 5 Gerichtliche Nachprüfung der Entscheidung zur Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens
- Art 6 Zuständigkeit für Klagen, die unmittelbar aus dem Insolvenzverfahren hervorgehen und in engem Zusammenhang damit stehen
- Art 7 Anwendbares Recht
- Art 8 Dingliche Rechte Dritter
- Art 9 Aufrechnung
- Art 10 Eigentumsvorbehalt
- Art 11 Vertrag über einen unbeweglichen Gegenstand
- Art 12 Zahlungssysteme und Finanzmärkte
- Art 13 Arbeitsvertrag
- Art 14 Wirkung auf eintragungspflichtige Rechte
- Art 15 Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung und Gemeinschaftsmarken
- Art 16 Benachteiligende Handlungen
- Art 17 Schutz des Dritterwerbers
- Art 18 Wirkungen des Insolvenzverfahrens auf anhängige Rechtstreitigkeiten und Schiedsverfahren
- Art 19 Grundsatz
- Art 20 Wirkungen der Anerkennung
- Art 21 Befugnisse des Verwalters
- Art 22 Nachweis der Verwalterbestellung
- Art 23 Herausgabepflicht und Anrechnung
- Art 24 Einrichtung von Insolvenzregistern
- Art 25 Vernetzung von Insolvenzregistern
- Art 26 Kosten für die Einrichtung und Vernetzung der Insolvenzregister
- Art 27 Voraussetzungen für den Zugang zu Informationen über das System der Vernetzung
- Art 28 Öffentliche Bekanntmachung in einem anderen Mitgliedstaat
- Art 29 Eintragung in öffentliche Register eines anderen Mitgliedstaats
- Art 30 Kosten
- Art 31 Leistung an den Schuldner
- Art 32 Anerkennung und Vollstreckbarkeit sonstiger Entscheidungen
- Art 33 Öffentliche Ordnung
- Art 34 Verfahrenseröffnung
- Art 35 Anwendbares Recht
- Art 36 Recht, zur Vermeidung eines Sekundärinsolvenzverfahrens eine Zusicherung zu geben
- Art 37 Recht auf Beantragung eines Sekundärinsolvenzverfahrens
- Art 38 Entscheidung zur Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens
- Art 39 Gerichtliche Nachprüfung der Entscheidung zur Eröffnung des Sekundärinsolvenzverfahrens
- Art 40 Kostenvorschuss
- Art 41 Zusammenarbeit und Kommunikation der Verwalter
- Art 42 Zusammenarbeit und Kommunikation der Gerichte
- Art 43 Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Verwaltern und Gerichten
- Art 44 Kosten der Zusammenarbeit und Kommunikation
- Art 45 Ausübung von Gläubigerrechten
- Art 46 Aussetzung der Verwertung der Masse
- Art 47 Recht des Verwalters, Sanierungspläne vorzuschlagen
- Art 48 Auswirkungen der Beendigung eines Insolvenzverfahrens
- Art 49 Überschuss im Sekundärinsolvenzverfahren
- Art 50 Nachträgliche Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens
- Art 51 Umwandlung von Sekundärinsolvenzverfahren
- Art 52 Sicherungsmaßnahmen
- Art 53 Recht auf Forderungsanmeldung
- Art 54 Pflicht zur Unterrichtung der Gläubiger
- Art 55 Verfahren für die Forderungsanmeldung
- Art 56 Zusammenarbeit und Kommunikation der Verwalter
- Art 57 Zusammenarbeit und Kommunikation der Gerichte
- Art 58 Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Verwaltern und Gerichten
- Art 59 Kosten der Zusammenarbeit und Kommunikation bei Verfahren über das Vermögen von Mitgliedern einer Unternehmensgruppe
- Art 60 Rechte des Verwalters bei Verfahren über das Vermögen von Mitgliedern einer Unternehmensgruppe
- Art 61 Antrag auf Eröffnung eines Gruppen-Koordinationsverfahrens
- Art 62 Prioritätsregel
- Art 63 Mitteilung durch das befasste Gericht
- Art 64 Einwände von Verwaltern
- Art 65 Folgen eines Einwands gegen die Einbeziehung in ein Gruppen-Koordinationsverfahren
- Art 66 Wahl des Gerichts für ein Gruppen-Koordinationsverfahren
- Art 67 Folgen von Einwänden gegen den vorgeschlagenen Koordinator
- Art 68 Entscheidung zur Eröffnung eines Gruppen-Koordinationsverfahrens
- Art 69 Nachträgliches Opt-in durch Verwalter
- Art 70 Empfehlungen und Gruppen-Koordinationsplan
- Art 71 Der Koordinator
- Art 72 Aufgaben und Rechte des Koordinators
- Art 73 Sprachen
- Art 74 Zusammenarbeit zwischen den Verwaltern und dem Koordinator
- Art 75 Abberufung des Koordinators
- Art 76 Schuldner in Eigenverwaltung
- Art 77 Kosten und Kostenaufteilung
- Art 78 Datenschutz
- Art 79 Aufgaben der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten in nationalen Insolvenzregistern
- Art 80 Aufgaben der Kommission im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten
- Art 81 Informationspflichten
- Art 82 Speicherung personenbezogener Daten
- Art 83 Zugang zu personenbezogenen Daten über das Europäische Justizportal
- Art 84 Zeitlicher Anwendungsbereich
- Art 85 Verhältnis zu Übereinkünften
- Art 86 Informationen zum Insolvenzrecht der Mitgliedstaaten und der Union
- Art 87 Einrichtung der Vernetzung der Register
- Art 88 Erstellung und spätere Änderung von Standardformularen
- Art 89 Ausschussverfahren
- Art 90 Überprüfungsklausel
- Art 91 Aufhebung
- Art 92 Inkrafttreten