Art 83 Zugang zu personenbezogenen Daten über das Europäische Justizportal
Stand: 02.10.2026
Die in den nationalen Insolvenzregistern nach Artikel 24 gespeicherten personenbezogenen Daten sind solange über das Europäische Justizportal zugänglich, wie sie nach nationalem Recht zugänglich bleiben.