Gesetze / VO (EU) 2015/2283 · CELEX 02015R2283-20210327
Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über neuartige Lebensmittel, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1852/2001 der Kommission
36 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand und Zweck
- Art 2 Anwendungsbereich
- Art 3 Begriffsbestimmungen
- Art 4 Verfahren zur Bestimmung des Status als neuartiges Lebensmittel
- Art 5 Durchführungsbefugnis in Bezug auf die Begriffsbestimmung für neuartige Lebensmittel
- Art 6 Unionsliste zugelassener neuartiger Lebensmittel
- Art 7 Allgemeine Bedingungen für die Aufnahme neuartiger Lebensmittel in die Unionsliste
- Art 8 Erstmalige Erstellung der Unionsliste
- Art 9 Inhalt und Aktualisierung der Unionsliste
- Art 10 Verfahren für die Genehmigung des Inverkehrbringens eines neuartigen Lebensmittels in der Union und die Aktualisierung der Unionsliste
- Art 11 Gutachten der Behörde
- Art 12 Zulassung eines neuartigen Lebensmittels und Aktualisierung der Unionsliste
- Art 13 Durchführungsrechtsakte zur Festlegung administrativer und wissenschaftlicher Anforderungen an die Anträge
- Art 14 Meldung eines traditionellen Lebensmittels aus einem Drittland
- Art 15 Verfahren für die Meldung des Inverkehrbringens eines traditionellen Lebensmittels aus einem Drittland in der Union
- Art 16 Antrag auf Zulassung eines traditionellen Lebensmittels aus einem Drittland
- Art 17 Gutachten der Behörde über ein traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland
- Art 18 Zulassung eines traditionellen Lebensmittels aus einem Drittland und Aktualisierung der Unionsliste
- Art 19 Aktualisierung der Unionsliste bei zugelassenen traditionellen Lebensmitteln aus Drittländern
- Art 20 Durchführungsrechtsakte zur Festlegung administrativer und wissenschaftlicher Anforderungen an traditionelle Lebensmittel aus Drittländern
- Art 21 Zusätzliche Informationen zum Risikomanagement
- Art 22 Ad-hoc-Verlängerung von Fristen
- Art 23 Transparenz und Vertraulichkeit
- Art 24 Vorschriften für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen
- Art 25 Zusätzliche Auskunftspflichten
- Art 26 Zulassungsverfahren bei Vorliegen geschützter Daten
- Art 27 Zulassung eines neuartigen Lebensmittels und Aufnahme in die Unionsliste gestützt auf geschützte wissenschaftliche Erkenntnisse oder wissenschaftliche Daten
- Art 28 Zulassungsverfahren im Fall eines parallelen Antrags auf Zulassung einer gesundheitsbezogenen Angabe
- Art 29 Sanktionen
- Art 30 Ausschussverfahren
- Art 31 Delegierte Rechtsakte
- Art 32 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 33 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
- Art 34 Aufhebung
- Art 35 Übergangsmaßnahmen
- Art 36 Inkrafttreten