Gesetze / VO (EU) Nr. 165/2014 · CELEX 02014R0165-20241231
Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr, zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr
48 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand und Grundsätze
- Art 2 Begriffsbestimmungen
- Art 3 Anwendungsbereich
- Art 4 Anforderungen und zu speichernde Daten
- Art 5 Funktionen des digitalen Fahrtenschreibers
- Art 6 Datenanzeige und Warnsignale
- Art 7 Datenschutz
- Art 8 Aufzeichnung des Fahrzeugstandorts an bestimmten Punkten bzw. Zeitpunkten während der täglichen Arbeitszeit
- Art 9 Früherkennung von möglicher Manipulation oder möglichem Missbrauch per Fernkommunikation
- Art 10 Schnittstelle zu intelligenten Verkehrssystemen
- Art 11 Einzelvorschriften für intelligente Fahrtenschreiber
- Art 12 Beantragung
- Art 13 Erteilung der Typgenehmigung
- Art 14 Typgenehmigungszeichen
- Art 15 Genehmigung oder Ablehnung
- Art 16 Übereinstimmung des Geräts mit der Typgenehmigung
- Art 17 Genehmigung der Schaublätter
- Art 18 Begründung der Ablehnung
- Art 19 Anerkennung typgenehmigter Fahrtenschreiber
- Art 20 Sicherheit
- Art 21 Praxiserprobungen
- Art 22 Einbau und Reparatur
- Art 23 Nachprüfung der Fahrtenschreiber
- Art 24 Zulassung der Einbaubetriebe Werkstätten und Fahrzeughersteller
- Art 25 Werkstattkarten
- Art 26 Ausstellung von Fahrerkarten
- Art 27 Benutzung von Fahrerkarten
- Art 28 Erneuerung von Fahrerkarten
- Art 29 Verlorene, gestohlene und defekte Fahrerkarten
- Art 30 Gegenseitige Anerkennung und Umtausch von Fahrerkarten
- Art 31 Elektronischer Austausch von Informationen über Fahrerkarten
- Art 32 Ordnungsgemäße Benutzung der Fahrtenschreiber
- Art 33 Verantwortlichkeit des Verkehrsunternehmens
- Art 34 Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern
- Art 35 Beschädigte Fahrerkarten und Schaublätter
- Art 36 Vom Fahrer mitzuführende Aufzeichnungen
- Art 37 Verfahren bei einer Fehlfunktion des Gerätes
- Art 38 Kontrolleure
- Art 39 Aus- und Fortbildung der Kontrolleure
- Art 40 Gegenseitige Amtshilfe
- Art 41 Sanktionen
- Art 42 Ausschuss
- Art 43 Fahrtenschreiberforum
- Art 44 Mitteilung der innerstaatlichen Vorschriften
- Art 45 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006
- Art 46 Übergangsmaßnahmen
- Art 47 Aufhebung
- Art 48 Inkrafttreten