Gesetze / VO (EU) Nr. 165/2014

VO (EU) Nr. 165/2014

Art 27 Benutzung von Fahrerkarten

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-165-2014/27#abs-1 (1) Die Fahrerkarte ist persönlich und nicht übertragbar.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-165-2014/27#abs-2 (2) Ein Fahrer darf nur Inhaber einer einzigen gültigen Fahrerkarte sein und nur seine eigene persönliche Fahrerkarte benutzen. Er darf weder eine defekte noch eine abgelaufene Fahrerkarte benutzen.

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