Gesetze / VO (EU) Nr. 165/2014
VO (EU) Nr. 165/2014Art 27 Benutzung von Fahrerkarten
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-165-2014/27#abs-1 (1) Die Fahrerkarte ist persönlich und nicht übertragbar.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-165-2014/27#abs-2 (2) Ein Fahrer darf nur Inhaber einer einzigen gültigen Fahrerkarte sein und nur seine eigene persönliche Fahrerkarte benutzen. Er darf weder eine defekte noch eine abgelaufene Fahrerkarte benutzen.