Gesetze / VO (EU) Nr. 165/2014

VO (EU) Nr. 165/2014

Art 1 Gegenstand und Grundsätze

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-165-2014/1#abs-1 (1) Diese Verordnung enthält die Pflichten zu und Vorschriften über Bauart, Einbau, Benutzung, Prüfung und Kontrolle von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr, um die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, der Verordnungen (EG) Nr. 1071/2009 ( 1 ), (EG) Nr. 1072/2009 ( 2 ), (EG) Nr. 1073/2009 ( 3 ) des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2002/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ( 4 ), der Richtlinien 92/6/EWG ( 5 ) und 92/106/EWG ( 6 ) des Rates und, was die Entsendung von Arbeitnehmern im Straßenverkehr betrifft, der Richtlinien 96/71/EG ( 7 ), 2014/67/EU ( 8 ) und (EU) 2020/1057 ( 9 ) des Europäischen Parlaments und des Rates zu überprüfen.

Fahrtenschreiber müssen hinsichtlich Bauart, Einbau, Benutzung und Prüfung den Vorschriften dieser Verordnung entsprechen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-165-2014/1#abs-2 (2) Diese Verordnung enthält die Bedingungen und Vorschriften, nach denen die Informationen und nicht personenbezogenen Daten, die von den Fahrtenschreibern aufgezeichnet, verarbeitet oder gespeichert wurden, für andere Zwecke verwendet werden können als die Überprüfung der Einhaltung der in Absatz 1 genannten Rechtsakte.

→Art 2