Gesetze / VO (EG) Nr. 469/2009
VO (EG) Nr. 469/2009Art 13 Laufzeit des Zertifikats
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-469-2009/13#abs-1 (1) Das Zertifikat gilt ab Ablauf der gesetzlichen Laufzeit des Grundpatents für eine Dauer, die dem Zeitraum zwischen der Einreichung der Anmeldung für das Grundpatent und dem Zeitpunkt der ersten Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Gemeinschaft entspricht, abzüglich eines Zeitraums von fünf Jahren.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-469-2009/13#abs-2 (2) Ungeachtet des Absatzes 1 beträgt die Laufzeit des Zertifikats höchstens fünf Jahre vom Zeitpunkt seines Wirksamwerdens an.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-469-2009/13#abs-3 (3) Die in den Absätzen 1 und 2 festgelegten Zeiträume werden im Falle der Anwendung von Artikel 36 der Verordnung (EG) Nr. 1901/2006 um sechs Monate verlängert. In diesem Fall kann die in Absatz 1 dieses Artikels festgelegte Laufzeit nur einmal verlängert werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-469-2009/13#abs-4 (4) Wird ein Zertifikat für ein Erzeugnis erteilt, das durch ein Patent geschützt ist, für welches vor dem 2. Januar 1993 nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften eine Verlängerung gewährt oder ein Verlängerungsantrag gestellt wurde, so wird die Laufzeit dieses Zertifikats um die Zahl der Jahre verkürzt, die eine zwanzigjährige Laufzeit des Patents übersteigt.
Wird zitiert von 26 Entscheidungen zu Art 13 VO (EG) Nr. 469/2009 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 14.11.2013 – C-617/12Zitiert von 2
- EuGH, 10.09.2015 – C-471/14
- EuGH, 06.10.2015 – C-471/14Zitiert von 3
- BPatG, 18.02.2010 – 15 W (pat) 36/08Patentbeschwerdeverfahren – "Sitagliptin" – Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung von Art. 13 Abs 1 der Verordnung (EG) Nr. 469/2009 (juris-Abkürzung: EGV 469/2009) – zur Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats für ein Arzneimittel bei dem zwischen der Einreichung der Anmeldung für das Grundpatent und der ersten Genehmigung für das Inverkehrbringen des Arzneimittels in der Gemeinschaft ein Zeitraum von weniger als fünf Jahre vergangen ist
- EuGH, 13.02.2014 – C-555/13Zitiert von 7
- EuGH, 19.07.2012 – C-130/11Zitiert von 9
Zuletzt entschieden
- EuGH, 21.09.2023 – C-473/22
- EuGH, 23.01.2020 – C-673/18
- EuGH, 25.07.2018 – C-121/17Humanarzneimittel: Voraussetzungen für den Schutz einer Wirkstoffkombination durch ein Grundpatent im Rahmen der Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 14
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 13 VO (EG) Nr. 469/2009 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.