Art 2 Anwendungsbereich
Stand: 02.10.2026
Für jedes im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats durch ein Patent geschütztes Erzeugnis, das vor seinem Inverkehrbringen als Pflanzenschutzmittel Gegenstand eines verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens gemäß Artikel 4 der Richtlinie 91/414/EWG ( 6 ) oder — wenn es sich um ein Pflanzenschutzmittel handelt, für das der Genehmigungsantrag vor der Umsetzung der Richtlinie 91/414/EWG durch diesen Mitgliedstaat eingereicht wurde — gemäß einer gleichwertigen einzelstaatlichen Rechtsvorschrift war, kann nach den in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen und Modalitäten ein ergänzendes Schutzzertifikat erteilt werden.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu Art 2 VO (EG) Nr. 1610/96 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 17.06.2010 – C-229/09
- EuGH, 19.06.2014 – C-11/13Zitiert von 3
- EuGH, 13.02.2014 – C-11/13
- BPatG, 28.04.2009 – 3 Ni 16/08
- EuGH, 20.12.2017 – C-492/16Zitiert von 6
- EuGH, 17.10.2013 – C-210/12Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- EuGH, 11.11.2010 – C-229/09Pflanzenschutzmittel: Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats auch bei vorläufiger Genehmigung für das Inverkehrbringen gemäß Art. 3 Abs. 1 Buchst. b Verordnung (EG) Nr. 1610/96 Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 2 VO (EG) Nr. 1610/96 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.