Gesetze / Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz
VBVG§ 5 Fallpauschalen
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vbvg--2005/5#abs-1 (1) Die Höhe der Fallpauschalen nach § 4 Absatz 1 richtet sich nach
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vbvg--2005/5#abs-2 (2) Hinsichtlich der Dauer der Betreuung wird bei der Berechnung der Fallpauschalen zwischen den Zeiträumen in den ersten drei Monaten der Betreuung, im vierten bis sechsten Monat, im siebten bis zwölften Monat, im 13. bis 24. Monat und ab dem 25. Monat unterschieden. Für die Berechnung der Monate gelten § 187 Absatz 1 und § 188 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend. Ändern sich Umstände, die sich auf die Vergütung auswirken, vor Ablauf eines vollen Monats, so ist die Fallpauschale zeitanteilig nach Tagen zu berechnen; § 187 Absatz 1, § 188 Absatz 1 und § 191 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten entsprechend.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vbvg--2005/5#abs-3 (3) Hinsichtlich des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Betreuten ist zwischen stationären Einrichtungen und diesen nach Satz 3 gleichgestellten ambulant betreuten Wohnformen einerseits und anderen Wohnformen andererseits zu unterscheiden. Im Sinne dieses Gesetzes sind
Einrichtungen, die dem Zweck dienen, Volljährige aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlassen sowie tatsächliche Betreuung oder Pflege zur Verfügung zu stellen oder vorzuhalten, und die in ihrem Bestand von Wechsel und Zahl der Bewohner unabhängig sind und entgeltlich betrieben werden;
entgeltliche Angebote, die dem Zweck dienen, Volljährigen das Leben in einem gemeinsamen Haushalt oder einer Wohnung bei gleichzeitiger Inanspruchnahme extern angebotener entgeltlicher Leistungen tatsächlicher Betreuung oder Pflege zu ermöglichen.
Ambulant betreute Wohnformen sind stationären Einrichtungen gleichgestellt, wenn die in der ambulant betreuten Wohnform extern angebotenen Leistungen tatsächlicher Betreuung oder Pflege als Rund-um-die-Uhr-Versorgung durch professionelle Betreuungs- oder Pflegekräfte zur Verfügung gestellt oder vorgehalten werden und der Anbieter der extern angebotenen Betreuungs- und Pflegeleistungen nicht frei wählbar ist.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/vbvg--2005/5#abs-4 (4) Hinsichtlich der Bestimmung des Vermögensstatus des Betreuten ist entscheidend, ob am Ende des Abrechnungsmonats Mittellosigkeit nach § 1836d des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorliegt.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/vbvg--2005/5#abs-5 (5) Die Fallpauschalen gelten auch Ansprüche auf Ersatz anlässlich der Betreuung entstandener Aufwendungen ab. Die gesonderte Geltendmachung von Aufwendungen im Sinne des § 1835 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt unberührt.
Wird zitiert von 182 Entscheidungen zu § 5 VBVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 23.01.2008 – XII ZB 176/07Zitiert von 5
- BGH, 09.05.2012 – XII ZB 481/11Vergütung des Berufsbetreuers: Maßgebende Dauer der Betreuung bei einem BetreuerwechselZitiert von 5
- BGH, 27.02.2013 – XII ZB 543/12Betreuervergütung: Berechnung der zu vergütenden Monate bei Wechsel zu ehrenamtlichem BetreuerZitiert von 3
- BGH, 21.10.2009 – XII ZB 66/08Zitiert von 4
- LG Kassel, 20.09.2017 – 3 T 335/17Zitiert von 1
- BGH, 14.12.2011 – XII ZB 521/10Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers für einen inhaftierten, mittellosen BetreutenZitiert von 6
Zuletzt entschieden
- AG Schmallenberg, 30.03.2021 – 2 XVII 159/13 St
- LG Münster, 28.12.2020 – 5 T 396/20Zitiert von 1
- LG Krefeld, 05.11.2020 – 7 T 168/20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 VBVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.