Gesetze / Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz
VBVG§ 4 Vergütung des Betreuers
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vbvg--2005/4#abs-1 (1) Die dem Betreuer nach § 1 Absatz 2 zu bewilligende Vergütung bestimmt sich nach monatlichen Fallpauschalen, die in den Vergütungstabellen A bis C der Anlage festgelegt sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vbvg--2005/4#abs-2 (2) Die Vergütung des Betreuers richtet sich nach Vergütungstabelle A, sofern der Betreuer über keine besonderen Kenntnisse verfügt, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vbvg--2005/4#abs-3 (3) Verfügt der Betreuer über besondere Kenntnisse, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind, so richtet sich die Vergütung
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/vbvg--2005/4#abs-4 (4) § 3 Absatz 2 gilt entsprechend. § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 findet keine Anwendung.