Gesetze / Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz
VBVG§ 1 Berufsmäßigkeit; Vergütung und Aufwendungsersatz
Stand: 07.07.2022
Wird zitiert von 179
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Nach Gewicht
- BVerfG, 31.03.2022 – 1 BvL 8/21Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs 1 VBVG - Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm nicht hinreichend dargelegtZitiert von 2
- OLG Hamm, 23.05.2006 – 15 W 472/05Zitiert von 1
- BGH, 08.01.2014 – XII ZB 354/13Betreuervergütung: Nachträgliche Feststellung der berufsmäßigen BetreuungZitiert von 8
- OLG Nürnberg, 16.10.2025 – 11 WF 27/25
- LG Kassel, 20.09.2017 – 3 T 335/17Zitiert von 1
- BGH, 19.01.2011 – XII ZB 322/10Vormundschaft über Minderjährige: Prozesskostenhilfebewilligung für den anwaltlichen Berufsvormund im Umgangsrechtsverfahren bei Bedürftigkeit des MündelsZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BGH, 15.07.2026 – XII ZB 73/26
- Anwaltsgerichtshof Hessen, 14.01.2026 – 1 AGH 5/25
- BGH, 12.11.2025 – XII ZB 275/24Vergütung des Ergänzungspflegers bei Überprüfung eines notariellen GrundstückskaufvertragesZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 VBVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VBVG%202023/1#abs-1 (1) Das Familiengericht stellt die Berufsmäßigkeit im Sinne von § 1808 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs fest, wenn dem Vormund in einem solchen Umfang Vormundschaften übertragen sind, dass er sie nur im Rahmen seiner Berufsausübung führen kann, oder wenn zu erwarten ist, dass ihm in absehbarer Zeit in einem solchen Umfang Vormundschaften übertragen sein werden. Berufsmäßigkeit liegt im Regelfall vor, wenn der Vormund mehr als zehn Vormundschaften führt oder für die Führung der Vormundschaft voraussichtlich mindestens 20 Wochenstunden erforderlich sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VBVG%202023/1#abs-2 (2) Unabhängig von den Voraussetzungen nach Absatz 1 liegt Berufsmäßigkeit vor, wenn ein Vereinsvormund oder das Jugendamt als Vormund oder ein Vormundschaftsverein oder das Jugendamt als vorläufiger Vormund bestellt wird.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VBVG%202023/1#abs-3 (3) Stellt das Familiengericht die Berufsmäßigkeit nach Absatz 1 Satz 1 fest oder liegt Berufsmäßigkeit gemäß Absatz 2 vor, kann der Vormund vom Mündel Vergütung und Aufwendungsersatz nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen verlangen. Das Gericht hat die Zahlung zu bewilligen.