Gesetze / Landesrecht Sachsen / eGBRStVtr · SächsGVBl. 2022 Nr. 16, S. 293, Fsn-Nr. 250-25B

Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen

11 Normen · Ausgangsfassung vom 01.11.2021 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Präambel
  3. Artikel 1 Allgemeines
  4. Artikel 2 Aufgaben des elektronischen Gesundheitsberuferegisters
  5. Artikel 3 Zusammenarbeit mit bestätigenden Stellen
  6. Artikel 4 Finanzierung und Kosten
  7. Artikel 5 Haushalts- und Wirtschaftsführung
  8. Artikel 6 Organisation und Struktur des Länderbeirats
  9. Artikel 7 Aufgaben des Länderbeirats
  10. Artikel 8 Beschlussfassung des Länderbeirats
  11. Artikel 9 Organisation und Struktur des Fachbeirats
  12. Artikel 10 Beschlussfassung des Fachbeirats
  13. Artikel 11 Schlussvorschriften

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    28.07.2023 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 28.07.2023

    SächsGVBl. 2023 S. 670

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).