Art 8 Mutterschaftsurlaub
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-92-85-ewg/8#abs-1 (1) Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maß nahmen, um sicherzustellen, daß den Arbeitnehmerinnen im Sinne des Artikels 2 ein Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen ohne Unterbrechung gewährt wird, die sich entsprechend den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten auf die Zeit vor und/oder nach der Entbindung aufteilen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-92-85-ewg/8#abs-2 (2) Der Mutterschaftsurlaub gemäß Absatz 1 muß einen obligatorischen Mutterschaftsurlaub von mindestens zwei Wochen umfassen, die sich entsprechend den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten auf die Zeit vor und/oder nach der.Entbindung aufteilen.
Wird zitiert von 44 Entscheidungen zu Art 8 RL 92/85/EWG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 27.10.1998 – C-411/96Gleichbehandlung von Männern und Frauen: Auslegung des Gemeinschaftsrechts im Hinblick auf vertragliche Mutterschaftsregelungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- EuGH, 26.09.2013 – C-167/12
- EuGH, 11.04.2013 – C-5/12
- EuGH, 15.03.2007 – C-116/06Zitiert von 1
- EuGH, 19.09.2013 – C-5/12Zitiert von 12
- EuGH, 20.09.2007 – C-116/06Gleichbehandlung von Männern und Frauen: Änderung der Dauer des Erziehungsurlaubs wegen neuerlicher Schwangerschaft und Inanspruchnahme von Mutterschaftsurlaub Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 47
Zuletzt entschieden
- BAG, 20.08.2024 – 9 AZR 226/23Anspruch auf Urlaubsabgeltung - Mutterschutz - BeschäftigungsverbotZitiert von 1
- FG Düsseldorf, 25.06.2024 – 10 K 316/24 Kg
- EuGH, 16.05.2024 – C-673/22Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 8 RL 92/85/EWG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.