Art 28 Verhältnis zu gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Vorschriften
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2006-54-eg/28#abs-1 (1) Diese Richtlinie steht Vorschriften zum Schutz der Frau, insbesondere bei Schwangerschaft und Mutterschaft, nicht entgegen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2006-54-eg/28#abs-2 (2) Diese Richtlinie berührt nicht die Bestimmungen der Richtlinien 96/34/EG und 92/85/EWG.