Gesetze / RL 2014/59/EU · CELEX 02014L0059-20260511

Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates

148 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
  2. Art 2 Begriffsbestimmungen
  3. Art 3 Benennung der für die Abwicklung zuständigen Behörden
  4. Art 4 Vereinfachte Anforderungen für bestimmte Institute
  5. Art 5 Sanierungspläne
  6. Art 6 Bewertung von Sanierungsplänen
  7. Art 7 Gruppensanierungspläne
  8. Art 8 Bewertung von Gruppensanierungsplänen
  9. Art 9 Indikatoren des Sanierungsplans
  10. Art 10 Abwicklungspläne
  11. Art 11 Für die Erstellung von Abwicklungsplänen und die Mitwirkung des Instituts erforderliche Informationen
  12. Art 12 Gruppenabwicklungspläne
  13. Art 13 Anforderungen und Verfahren für Gruppenabwicklungspläne
  14. Art 14 Übermittlung von Abwicklungsplänen an die zuständigen Behörden
  15. Art 15 Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Instituten
  16. Art 16 Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Gruppen
  17. Art 16a Befugnis, bestimmte Ausschüttungen zu untersagen
  18. Art 17 Befugnisse zum Abbau bzw. zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit
  19. Art 18 Befugnisse zum Abbau bzw. zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit: Behandlung von Gruppen
  20. Art 19 Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung
  21. Art 20 Prüfung der vorgeschlagenen Vereinbarung durch die zuständigen Behörden und Vermittlung
  22. Art 21 Zustimmung der Anteilseigner zur geplanten Vereinbarung
  23. Art 22 Weiterleitung der Vereinbarung zur Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung an die Abwicklungsbehörden
  24. Art 23 Voraussetzungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung
  25. Art 24 Beschluss über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung
  26. Art 25 Ablehnungsbefugnis der zuständigen Behörden
  27. Art 26 Offenlegungspflichten
  28. Art 27 Frühzeitiges Eingreifen
  29. Art 28 Entlassung der Geschäftsleitung und des Leitungsorgans
  30. Art 29 Vorläufiger Verwalter
  31. Art 30 Koordinierung der Frühinterventionsbefugnisse und Bestellung eines vorläufigen Verwalters im Fall von Gruppen
  32. Art 31 Abwicklungsziele
  33. Art 32 Voraussetzungen für eine Abwicklung
  34. Art 32a Voraussetzungen für die Abwicklung einer Zentralorganisation und von Kreditinstituten, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind
  35. Art 32b Insolvenzverfahren im Falle von Instituten und Unternehmen, die nicht von Abwicklungsmaßnahmen betroffen sind
  36. Art 33 Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Finanzinstitute und Holdinggesellschaften
  37. Art 33a Befugnis zur Aussetzung bestimmter Pflichten
  38. Art 34 Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung
  39. Art 35 Sonderverwaltung
  40. Art 36 Bewertung für Abwicklungszwecke
  41. Art 37 Die Abwicklungsinstrumente betreffende allgemeine Grundsätze
  42. Art 38 Instrument der Unternehmensveräußerung
  43. Art 39 Instrument der Unternehmensveräußerung: Anforderungen an das Verfahren
  44. Art 40 Instrument des Brückeninstituts
  45. Art 41 Betrieb eines Brückeninstituts
  46. Art 42 Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten
  47. Art 43 Bail-in-Instrument
  48. Art 44 Anwendungsbereich des Bail-in-Instruments
  49. Art 44a Veräußerung nachrangiger berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten an Kleinanleger
  50. Art 45 Anwendung und Berechnung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
  51. Art 45a Ausnahme von der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
  52. Art 45b Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten
  53. Art 45c Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
  54. Art 45d Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten von G-SRI und bedeutende Unions-Tochterunternehmen von Nicht-EU-G-SRI
  55. Art 45e Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Abwicklungseinheiten
  56. Art 45f Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Unternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheiten sind
  57. Art 45g Ausnahmen für eine Zentralorganisation und Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind
  58. Art 45h Verfahren zur Bestimmung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
  59. Art 45i Aufsichtliche Berichterstattung und Offenlegung der Anforderung
  60. Art 45j Berichterstattung an die EBA
  61. Art 45k Verstöße gegen die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
  62. Art 45l Berichterstattung
  63. Art 45m Übergangsregelungen und Regelungen nach Abwicklung
  64. Art 46 Bewertung des Bail-in-Betrags
  65. Art 47 Behandlung der Anteilseigner bei Anwendung des Bail-in-Instruments oder bei Herabschreibung oder Umwandlung von Kapitalinstrumenten
  66. Art 48 Abfolge der Herabschreibung und Umwandlung
  67. Art 49 Derivate
  68. Art 50 Satz für die Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital
  69. Art 51 Bail-in-begleitende Sanierungs- und Reorganisationsmaßnahmen
  70. Art 52 Reorganisationsplan
  71. Art 53 Wirksamwerden des Bail-in
  72. Art 54 Beseitigung der verfahrenstechnischen Hindernisse für ein Bail-in
  73. Art 55 Vertragliche Anerkennung des Bail-in
  74. Art 56 Staatliche Stabilisierungsinstrumente
  75. Art 57 Instrument der staatlichen Eigenkapitalunterstützung
  76. Art 58 Instrument der vorübergehenden staatlichen Übernahme
  77. Art 59 Verpflichtung zur Herabschreibung oder Umwandlung von relevanten Kapitalinstrumenten und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
  78. Art 60 Bestimmungen zur Herabschreibung oder Umwandlung von relevanten Kapitalinstrumenten und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
  79. Art 61 Für die Feststellung zuständige Behörden
  80. Art 62 Konsolidierte Anwendung: Feststellungsverfahren
  81. Art 63 Allgemeine Befugnisse
  82. Art 64 Zusätzliche Befugnisse
  83. Art 65 Befugnis, die Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen zu verlangen
  84. Art 66 Befugnis zur Durchsetzung von Krisenmanagementmaßnahmen oder Krisenpräventionsmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten
  85. Art 67 Befugnis in Bezug auf in Drittländern belegene Vermögenswerte, Rechte, Verbindlichkeiten, Anteile oder andere Eigentumstitel
  86. Art 68 Ausschluss bestimmter vertraglicher Bedingungen bei frühzeitigem Eingreifen und bei der Abwicklung
  87. Art 69 Befugnis zur Aussetzung bestimmter Pflichten
  88. Art 70 Befugnis zur Beschränkung von Sicherungsrechten
  89. Art 71 Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Kündigungsrechten
  90. Art 71a Vertragliche Anerkennung von Befugnissen zur Aussetzung bei der Abwicklung
  91. Art 72 Wahrnehmung der Abwicklungsbefugnisse
  92. Art 73 Behandlung der Anteilseigner und Gläubiger bei partiellen Übertragungen und Anwendung des Bail-in-Instruments
  93. Art 74 Bewertung einer unterschiedlichen Behandlung
  94. Art 75 Schutzbestimmungen für Anteilseigner und Gläubiger
  95. Art 76 Schutzbestimmungen für Gegenparteien bei partiellen Vermögensübertragungen
  96. Art 77 Schutz von Vereinbarungen über Finanzsicherheiten, Aufrechnungs- und Saldierungsvereinbarungen
  97. Art 78 Schutz von Sicherungsvereinbarungen
  98. Art 79 Schutz strukturierter Finanzierungsmechanismen und gedeckter Schuldverschreibungen
  99. Art 80 Partielle Übertragungen: Schutz von Handels-, Clearing- und Abwicklungssystemen
  100. Art 81 Mitteilungspflichten
  101. Art 82 Entscheidung der Abwicklungsbehörde
  102. Art 83 Verfahrenspflichten der Abwicklungsbehörden
  103. Art 84 Geheimhaltung
  104. Art 85 Vorab erteilte gerichtliche Zustimmung und Anfechtungsrechte
  105. Art 86 Beschränkungen sonstiger Verfahren
  106. Art 87 Allgemeine Grundsätze für die Entscheidungsfindung unter Beteiligung von mehr als einem Mitgliedstaat
  107. Art 88 Abwicklungskollegien
  108. Art 89 Europäische Abwicklungskollegien
  109. Art 90 Informationsaustausch
  110. Art 91 Gruppenabwicklung im Zusammenhang mit einem Tochterunternehmen der Gruppe
  111. Art 92 Gruppenabwicklung
  112. Art 93 Übereinkünfte mit Drittländern
  113. Art 94 Anerkennung und Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern
  114. Art 95 Recht auf Verweigerung der Anerkennung oder Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern
  115. Art 96 Abwicklung von Unionszweigstellen
  116. Art 97 Zusammenarbeit mit Drittlandsbehörden
  117. Art 98 Austausch von vertraulichen Informationen
  118. Art 99 Europäisches System von Finanzierungsmechanismen
  119. Art 100 Verpflichtung zur Einrichtung von Abwicklungsfinanzierungsmechanismen
  120. Art 101 Nutzung des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
  121. Art 102 Zielausstattung
  122. Art 103 Im Voraus erhobene Beiträge
  123. Art 104 Außerordentliche nachträglich erhobene Beiträge
  124. Art 105 Alternative Finanzierungsmöglichkeiten
  125. Art 106 Kreditaufnahme unter Finanzierungsmechanismen
  126. Art 107 Gegenseitige Unterstützung der nationalen Finanzierungsmechanismen bei einer Gruppenabwicklung
  127. Art 108 Rang in der Insolvenzrangfolge
  128. Art 109 Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen im Rahmen einer Abwicklung
  129. Art 110 Verwaltungssanktionen und andere Verwaltungsmaßnahmen
  130. Art 111 Besondere Bestimmungen
  131. Art 112 Öffentliche Bekanntmachung von Verwaltungssanktionen
  132. Art 113 Betrieb einer zentralen Datenbank durch die EBA
  133. Art 114 Wirksame Anwendung von Sanktionen und Ausübung der Sanktionsbefugnisse durch die zuständigen Behörden und die Abwicklungsbehörden
  134. Art 115 Ausübung der Befugnisübertragung
  135. Art 117 Änderung der Richtlinie 2001/24/EG
  136. Art 118 Änderung der Richtlinie 2002/47/EG
  137. Art 119 Änderung der Richtlinie 2004/25/EG
  138. Art 121 Änderung der Richtlinie 2007/36/EG
  139. Art 124 Änderung der Richtlinie 2013/36/EU
  140. Art 125 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
  141. Art 126 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
  142. Art 127 EBA-Abwicklungsausschuss
  143. Art 128 Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen Institutionen und Behörden
  144. Art 128a Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal
  145. Art 129 Überprüfung
  146. Art 130 Umsetzung
  147. Art 131 Inkrafttreten
  148. Art 132 Adressaten