Gesetze / RL 2013/34/EU · CELEX 02013L0034-20260318
Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates
76 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Anwendungsbereich
- Art 2 Begriffsbestimmungen
- Art 3 Kategorien von Unternehmen und Gruppen
- Art 4 Allgemeine Bestimmungen
- Art 5 Allgemeine Angaben
- Art 6 Allgemeine Grundsätze für die Rechnungslegung
- Art 7 Alternative Bewertungsgrundlage für Anlagevermögen zu Neubewertungsbeträgen
- Art 8 Alternative Bewertungsgrundlage des beizulegenden Zeitwerts
- Art 9 Allgemeine Vorschriften für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung
- Art 10 Aufstellung der Bilanz
- Art 11 Alternative Darstellung der Bilanz
- Art 12 Besondere Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz
- Art 13 Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
- Art 14 Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen
- Art 15 Allgemeine Bestimmungen über den Anhang
- Art 16 Inhalt des für alle Unternehmen geltenden Anhangs
- Art 17 Zusätzliche Angaben für mittlere und große Unternehmen und Unternehmen von öffentlichem Interesse
- Art 18 Zusätzliche Angaben für große Unternehmen und Unternehmen von öffentlichem Interesse
- Art 19 Inhalt des Lageberichts
- Art 19a Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Art 20 Erklärung zur Unternehmensführung
- Art 21 Anwendungsbereich für die konsolidierten Abschlüsse und Berichte
- Art 22 Pflicht zur Aufstellung konsolidierter Abschlüsse
- Art 23 Ausnahmen von der Konsolidierung
- Art 24 Aufstellung des konsolidierten Abschlusses
- Art 25 Unternehmenszusammenschlüsse innerhalb einer Gruppe
- Art 26 Quotenkonsolidierung
- Art 27 Rechnungslegung nach der Equity-Methode für assoziierte Unternehmen
- Art 28 Anhang zum konsolidierten Abschluss
- Art 29 Konsolidierter Lagebericht
- Art 29a Konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Art 29b Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Art 29ca Freiwillig anwendbare Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Art 29d Einheitliches elektronisches Berichtsformat
- Art 29e Digitales Portal für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Art 29f Bericht über technologische Lösungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Art 30 Allgemeine Offenlegungspflicht
- Art 31 Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen
- Art 32 Sonstige Offenlegungspflichten
- Art 33 Pflicht und Haftung hinsichtlich der Aufstellung und der Offenlegung des Abschlusses und des Lageberichts
- Art 33a Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal
- Art 34 Allgemeine Anforderungen
- Art 35 Änderung der Richtlinie 2006/43/EG hinsichtlich des Bestätigungsvermerks
- Art 36 Befreiung für Kleinstunternehmen
- Art 37 Befreiung für Tochterunternehmen
- Art 38 Unternehmen, die unbeschränkt haftende Gesellschafter anderer Unternehmen sind
- Art 39 Befreiung von der Gewinn- und Verlustrechnung für Mutterunternehmen, die einen konsolidierten Abschluss aufstellen
- Art 40 Einschränkung der Befreiungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse
- Art 40a Nachhaltigkeitsberichte betreffend Drittlandunternehmen
- Art 40b Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Drittlandunternehmen
- Art 40c Verantwortlichkeit für die Erstellung, Offenlegung und Zugänglichmachung der Nachhaltigkeitsberichte betreffend Drittlandunternehmen
- Art 40d Offenlegung
- Art 41 Begriffsbestimmungen in Bezug auf die Berichterstattung über Zahlungen an staatliche Stellen
- Art 42 Unternehmen, die über Zahlungen an staatliche Stellen zu berichten haben
- Art 43 Inhalt des Berichts
- Art 44 Konsolidierter Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen
- Art 45 Offenlegung
- Art 46 Gleichwertigkeitsmechanismus
- Art 47 Anwendung von Gleichwertigkeitskriterien
- Art 48 Überprüfung
- Art 48a Begriffsbestimmungen für die Ertragsteuerberichterstattung
- Art 48b Zur Ertragsteuerberichterstattung verpflichtete Unternehmen und Zweigniederlassungen
- Art 48c Inhalt des Ertragsteuerinformationsberichts
- Art 48d Offenlegung und Zugänglichkeit
- Art 48e Verantwortlichkeit für die Erstellung, Offenlegung und Zugänglichmachung des Ertragsteuerinformationsberichts
- Art 48f Erklärung des Abschlussprüfers
- Art 48g Beginn der Ertragsteuerberichterstattung
- Art 48h Überprüfungsklausel
- Art 48i Übergangsbestimmungen
- Art 49 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 50 Ausschussverfahren
- Art 51 Sanktionen
- Art 52 Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG
- Art 53 Umsetzung
- Art 54 Inkrafttreten
- Art 55 Adressaten