Art 52 Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG
Stand: 02.10.2026
Die Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG werden aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobenen Richtlinien gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang VII zu lesen.