Gesetze / RL 2013/34/EU RL 2013/34/EU Art 5 Allgemeine Angaben Stand: 02.10.2026 In dem Dokument, das den Abschluss enthält, sind der Name des Unternehmens und die nach Artikel 5 Buchstaben a und b der Richtlinie 2009/101/EG vorgeschriebenen Informationen anzugeben.