Gesetze / RL 2013/34/EU

RL 2013/34/EU

Art 29e Digitales Portal für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Stand: 02.10.2026

Die Kommission richtet ein spezielles Portal ein, über das Unternehmen Zugang zu Informationen, Leitlinien und Unterstützung, einschließlich einschlägiger Vorlagen, in Bezug auf den in der vorliegenden Richtlinie genannten verbindlichen und freiwilligen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erhalten können. Das Portal wird, sofern verfügbar, mit Online-Unterstützungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten vernetzt, um den nationalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.

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