Gesetze / RL 2011/93/EU · CELEX 02011L0093-20111217

Richtlinie 2011/93/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates

30 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Gegenstand
  2. Art 2 Begriffsbestimmungen
  3. Art 3 Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch
  4. Art 4 Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung
  5. Art 5 Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie
  6. Art 6 Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke
  7. Art 7 Anstiftung, Beihilfe und Versuch
  8. Art 8 Auf gegenseitigem Einverständnis beruhende sexuelle Handlungen
  9. Art 9 Erschwerende Umstände
  10. Art 10 Verbot der Ausübung bestimmter Tätigkeiten aufgrund von Verurteilungen
  11. Art 11 Beschlagnahme und Einziehung
  12. Art 12 Verantwortlichkeit juristischer Personen
  13. Art 13 Sanktionen gegen juristische Personen
  14. Art 14 Verzicht auf Strafverfolgung oder Straffreiheit der Opfer
  15. Art 15 Ermittlung und Strafverfolgung
  16. Art 16 Meldung des Verdachts sexuellen Missbrauchs oder sexueller Ausbeutung
  17. Art 17 Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung
  18. Art 18 Allgemeine Bestimmungen für Unterstützungs-, Betreuungs- und Schutzmaßnahmen für Opfer im Kindesalter
  19. Art 19 Unterstützung und Betreuung von Opfern
  20. Art 20 Schutz von Opfern im Kindesalter in Strafermittlungen und Strafverfahren
  21. Art 21 Maßnahmen gegen die Werbung für Gelegenheiten zum Missbrauch und Kindersextourismus
  22. Art 22 Präventive Interventionsprogramme oder -maßnahmen
  23. Art 23 Prävention
  24. Art 24 Interventionsprogramme oder -maßnahmen auf freiwilliger Basis während des Strafverfahrens oder nach dem Strafverfahren
  25. Art 25 Maßnahmen gegen Websites, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten
  26. Art 26 Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI
  27. Art 27 Umsetzung
  28. Art 28 Berichterstattung
  29. Art 29 Inkrafttreten
  30. Art 30 Adressaten