Gesetze / RL 2010/64/EU

RL 2010/64/EU

Art 4 Kosten der Dolmetschleistungen und Übersetzungen

Stand: 02.10.2026

3 Entscheidungen

Die Mitgliedstaaten kommen unabhängig vom Verfahrensausgang für die in Anwendung der Artikel 2 und 3 entstehenden Dolmetsch- und Übersetzungskosten auf.

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