Art 16
Stand: 02.10.2026
Die Richtlinie 80/987/EWG, in der Fassung der in Anhang I aufgeführten Rechtsakte, wird unbeschadet der Verpflichtung der Mitgliedstaaten hinsichtlich der in Anhang I Teil C genannten Fristen für die Umsetzung der dort genannten Richtlinien in innerstaatliches Recht und für die Anwendung dieser Richtlinien aufgehoben.
Verweisungen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweisungen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu Art 16 RL 2008/94/EG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- LAG Köln, 08.05.2015 – 4 Sa 1056/14Zitiert von 1
- LAG Köln, 08.05.2015 – 4 Sa 1057/14Zitiert von 1
- LAG Köln, 08.05.2015 – 4 Sa 1058/14Zitiert von 2
- LAG Köln, 08.05.2015 – 4 Sa 1059/14Zitiert von 1
- LAG Köln, 08.05.2015 – 4 Sa 489/15Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.