Gesetze / RL 2006/43/EG · CELEX 02006L0043-20260318

Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates

70 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Gegenstand
  2. Art 2 Begriffsbestimmungen
  3. Art 3 Zulassung von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften
  4. Art 3a Anerkennung von Prüfungsgesellschaften
  5. Art 4 Guter Leumund
  6. Art 5 Entzug der Zulassung
  7. Art 6 Ausbildung
  8. Art 7 Prüfung der beruflichen Eignung
  9. Art 8 Theoretische Prüfung
  10. Art 9 Ausnahmen
  11. Art 10 Praktische Ausbildung
  12. Art 11 Zulassung aufgrund langjähriger praktischer Erfahrung
  13. Art 12 Kombination von praktischer und theoretischer Ausbildung
  14. Art 13 Kontinuierliche Fortbildung
  15. Art 14 Zulassung von Abschlussprüfern aus anderen Mitgliedstaaten
  16. Art 14a Vor dem 1. Januar 2024 zugelassene oder anerkannte Abschlussprüfer und Personen, die am 1. Januar 2024 das Zulassungsverfahren für Abschlussprüfer durchlaufen
  17. Art 15 Öffentliches Register
  18. Art 16 Registrierung von Abschlussprüfern
  19. Art 17 Registrierung von Prüfungsgesellschaften
  20. Art 18 Aktualisierung des Registers
  21. Art 19 Verantwortlichkeit für die Registrierungsangaben
  22. Art 20 Sprache
  23. Art 20a Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal
  24. Art 21 Berufsgrundsätze und kritische Grundhaltung
  25. Art 22 Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
  26. Art 22a Einstellung von früheren Abschlussprüfern oder Mitarbeitern von Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften bei geprüften Unternehmen
  27. Art 22b Vorbereitung auf die Abschlussprüfung und Beurteilung der Gefährdungen für die Unabhängigkeit
  28. Art 23 Verschwiegenheitspflicht und Berufsgeheimnis
  29. Art 24 Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von Abschlussprüfern, die für eine Prüfungsgesellschaft eine Abschlussprüfung durchführen
  30. Art 24a Interne Organisation von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften
  31. Art 24b Arbeitsorganisation
  32. Art 25 Prüfungs- und Bestätigungshonorare
  33. Art 25a Umfang der Abschlussprüfung
  34. Art 25b Berufsgrundsätze, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Verschwiegenheit und Berufsgeheimnis bei der Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
  35. Art 25c Nichtprüfungsleistungen, die verboten sind, wenn der Abschlussprüfer bei einem Unternehmen von öffentlichem Interesse die Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durchführt
  36. Art 25d Unregelmäßigkeiten
  37. Art 26 Prüfungsstandards
  38. Art 26a Standards für die Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
  39. Art 27 Abschlussprüfungen von konsolidierten Abschlüssen
  40. Art 27a Bestätigung der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung
  41. Art 28 Bestätigungsvermerk
  42. Art 28a Prüfungsvermerk zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
  43. Art 29 Qualitätssicherungssysteme
  44. Art 30 Untersuchungen und Sanktionen
  45. Art 30a Sanktionsbefugnisse
  46. Art 30b Wirksame Anwendung von Sanktionen
  47. Art 30c Bekanntmachung von Sanktionen und Maßnahmen
  48. Art 30d Rechtsmittel
  49. Art 30e Meldung von Verstößen
  50. Art 30f Informationsaustausch
  51. Art 32 Grundsätze der öffentlichen Aufsicht
  52. Art 33 Zusammenarbeit zwischen den für die öffentliche Aufsicht zuständigen Stellen auf Gemeinschaftsebene
  53. Art 34 Gegenseitige Anerkennung der mitgliedstaatlichen Regelungen
  54. Art 36 Berufsgeheimnisse und Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Regelungsorganen der Mitgliedstaaten
  55. Art 36a Gegenseitige Anerkennung der mitgliedstaatlichen Regelungen für die Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
  56. Art 37 Bestellung von Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften
  57. Art 38 Abberufung und Rücktritt von Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften
  58. Art 39 Prüfungsausschuss
  59. Art 44 Zulassung von Prüfern aus Drittländern
  60. Art 45 Registrierung und Aufsicht von Prüfern und Prüfungsunternehmen aus Drittländern
  61. Art 46 Ausnahmen bei Gleichwertigkeit
  62. Art 47 Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen in Drittländern
  63. Art 48 Ausschussverfahren
  64. Art 48a Ausübung der Befugnisübertragung
  65. Art 50 Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG
  66. Art 51 Übergangsbestimmung
  67. Art 52 Mindestharmonisierung
  68. Art 53 Umsetzung
  69. Art 54 Inkrafttreten
  70. Art 55 Adressaten