Gesetze / RL 2006/43/EG RL 2006/43/EG Art 30d Rechtsmittel Stand: 02.10.2026 Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass gegen die von den zuständigen Behörden gemäß dieser Richtlinie und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 getroffenen Entscheidungen Rechtsmittel eingelegt werden können.