Gesetze / RL 2003/87/EG · CELEX 02003L0087-20240301

Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates

81 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Gegenstand
  2. Art 2 Geltungsbereich
  3. Art 3 Begriffsbestimmungen
  4. Art 3a Anwendungsbereich
  5. Art 3b Luftverkehrstätigkeiten
  6. Art 3c Gesamtmenge der Zertifikate für den Luftverkehr
  7. Art 3d Methode der Zuteilung von Zertifikaten für den Luftverkehr durch Versteigerung
  8. Art 3g Überwachungs- und Berichterstattungspläne
  9. Art 3ga Anwendungsbereich in Bezug auf Seeverkehrstätigkeiten
  10. Art 3gb Schrittweise Einführung der Anforderungen für den Seeverkehr
  11. Art 3gc Bestimmungen für die Übertragung der Kosten des EU-EHS von dem Schifffahrtsunternehmen auf eine andere Stelle
  12. Art 3gd Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen aus dem Seeverkehr
  13. Art 3ge Regeln für die Prüfung und Akkreditierung im Zusammenhang mit Emissionen aus dem Seeverkehr
  14. Art 3gf Die für ein Schifffahrtsunternehmen zuständige Verwaltungsbehörde
  15. Art 3gg Berichterstattung und Überprüfung
  16. Art 3h Anwendungsbereich
  17. Art 4 Genehmigungen zur Emission von Treibhausgasen
  18. Art 5 Anträge auf Erteilung der Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen
  19. Art 6 Voraussetzungen für die Erteilung und Inhalt der Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen
  20. Art 7 Änderungen an Anlagen
  21. Art 8 Abstimmung mit der Richtlinie 2010/75/EU
  22. Art 9
  23. Art 9a Anpassung der
  24. Art 10 Versteigerung von Zertifikaten
  25. Art 10a
  26. Art 10b Übergangsmaßnahmen zur Unterstützung bestimmter energieintensiver Industrien für den Fall der Verlagerung von CO
  27. Art 10c Option der übergangsweisen kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten zur Modernisierung des Energiesektors
  28. Art 10ca Frühere Frist für die übergangsweise erfolgende kostenlose Zuteilung zur Modernisierung des Energiesektors
  29. Art 10d Modernisierungsfonds
  30. Art 10e Aufbau- und Resilienzfazilität
  31. Art 10f Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“
  32. Art 11 Nationale Umsetzungsmaßnahmen
  33. Art 11a Nutzung von CER und ERU aus Projektmaßnahmen im
  34. Art 11b Projektmaßnahmen
  35. Art 12 Übertragung, Abgabe und Löschung von Zertifikaten
  36. Art 13 Gültigkeit der Zertifikate
  37. Art 14 Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen
  38. Art 15 Prüfung und Akkreditierung
  39. Art 15a Veröffentlichung von Informationen und Vertraulichkeit
  40. Art 16 Sanktionen
  41. Art 17 Zugang zu Informationen
  42. Art 18 Zuständige Behörde
  43. Art 18a Verwaltungsmitgliedstaat
  44. Art 18b Unterstützung durch die Kommission, die EMSA und andere einschlägige Organisationen
  45. Art 19 Register
  46. Art 20 Zentralverwalter
  47. Art 21 Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten
  48. Art 21a Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten
  49. Art 22 Änderung der Anhänge
  50. Art 22a Ausschussverfahren
  51. Art 23 Ausübung der Befugnisübertragung
  52. Art 24 Verfahren für die einseitige Einbeziehung zusätzlicher Tätigkeiten und Gase
  53. Art 24a Harmonisierte Vorschriften für Projekte zur Emissionsminderung
  54. Art 25 Verknüpfung mit anderen Systemen für den Handel mit Treibhausgasemissionen
  55. Art 25a Drittlandvorschriften zur Reduzierung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs
  56. Art 26 Änderung der Richtlinie 96/61/EG
  57. Art 27 Ausschluss kleiner Anlagen vorbehaltlich der Durchführung gleichwertiger Maßnahmen
  58. Art 27a Optionaler Ausschluss von Anlagen mit Emissionen von weniger als 2 500 Tonnen
  59. Art 28 Anpassungen nach Genehmigung eines internationalen Abkommens über den Klimawandel durch die
  60. Art 28a Vor der verpflichtenden Umsetzung des globalen marktbasierten Mechanismus der ICAO geltende Ausnahmen
  61. Art 28b Berichterstattung durch die Kommission über die Umsetzung des globalen marktbasierten Mechanismus der ICAO und ihre Überprüfung durch die Kommission
  62. Art 28c Bestimmungen über die Überwachung, Berichterstattung und Prüfung für die Zwecke des globalen marktbasierten Mechanismus
  63. Art 29 Bericht zur Gewährleistung eines besseren Funktionierens des CO
  64. Art 29a Maßnahmen im Fall übermäßiger Preisschwankungen
  65. Art 30 Überprüfung im Lichte der Durchführung des Übereinkommens von Paris und der Entwicklung der CO
  66. Art 30a Anwendungsbereich
  67. Art 30b Genehmigungen zur Emission von Treibhausgasen
  68. Art 30c Unionsweite Menge der Zertifikate
  69. Art 30d Versteigerung von Zertifikaten für die in Anhang III genannte Tätigkeit
  70. Art 30e Übertragung, Abgabe und Löschung von Zertifikaten
  71. Art 30f Überwachung, Berichterstattung, Prüfung von Emissionen und Akkreditierung
  72. Art 30g Verwaltung
  73. Art 30h Maßnahmen bei übermäßigen Preiserhöhungen
  74. Art 30i Überprüfung dieses Kapitels
  75. Art 30j Verfahren für die einseitige Ausweitung der in Anhang III genannten Tätigkeiten auf andere Sektoren, die nicht unter Kapitel II und III fallen
  76. Art 30k Verschiebung des Emissionshandels für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Sektoren auf 2028 im Falle außergewöhnlich hoher Energiepreise
  77. Art 30l Wissenschaftliche Beratung
  78. Art 30m Information, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
  79. Art 31 Umsetzung
  80. Art 32 Inkrafttreten
  81. Art 33 Adressaten