Gesetze / RL 2003/87/EG · CELEX 02003L0087-20240301
Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates
81 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand
- Art 2 Geltungsbereich
- Art 3 Begriffsbestimmungen
- Art 3a Anwendungsbereich
- Art 3b Luftverkehrstätigkeiten
- Art 3c Gesamtmenge der Zertifikate für den Luftverkehr
- Art 3d Methode der Zuteilung von Zertifikaten für den Luftverkehr durch Versteigerung
- Art 3g Überwachungs- und Berichterstattungspläne
- Art 3ga Anwendungsbereich in Bezug auf Seeverkehrstätigkeiten
- Art 3gb Schrittweise Einführung der Anforderungen für den Seeverkehr
- Art 3gc Bestimmungen für die Übertragung der Kosten des EU-EHS von dem Schifffahrtsunternehmen auf eine andere Stelle
- Art 3gd Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen aus dem Seeverkehr
- Art 3ge Regeln für die Prüfung und Akkreditierung im Zusammenhang mit Emissionen aus dem Seeverkehr
- Art 3gf Die für ein Schifffahrtsunternehmen zuständige Verwaltungsbehörde
- Art 3gg Berichterstattung und Überprüfung
- Art 3h Anwendungsbereich
- Art 4 Genehmigungen zur Emission von Treibhausgasen
- Art 5 Anträge auf Erteilung der Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen
- Art 6 Voraussetzungen für die Erteilung und Inhalt der Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen
- Art 7 Änderungen an Anlagen
- Art 8 Abstimmung mit der Richtlinie 2010/75/EU
- Art 9
- Art 9a Anpassung der
- Art 10 Versteigerung von Zertifikaten
- Art 10a
- Art 10b Übergangsmaßnahmen zur Unterstützung bestimmter energieintensiver Industrien für den Fall der Verlagerung von CO
- Art 10c Option der übergangsweisen kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten zur Modernisierung des Energiesektors
- Art 10ca Frühere Frist für die übergangsweise erfolgende kostenlose Zuteilung zur Modernisierung des Energiesektors
- Art 10d Modernisierungsfonds
- Art 10e Aufbau- und Resilienzfazilität
- Art 10f Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“
- Art 11 Nationale Umsetzungsmaßnahmen
- Art 11a Nutzung von CER und ERU aus Projektmaßnahmen im
- Art 11b Projektmaßnahmen
- Art 12 Übertragung, Abgabe und Löschung von Zertifikaten
- Art 13 Gültigkeit der Zertifikate
- Art 14 Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen
- Art 15 Prüfung und Akkreditierung
- Art 15a Veröffentlichung von Informationen und Vertraulichkeit
- Art 16 Sanktionen
- Art 17 Zugang zu Informationen
- Art 18 Zuständige Behörde
- Art 18a Verwaltungsmitgliedstaat
- Art 18b Unterstützung durch die Kommission, die EMSA und andere einschlägige Organisationen
- Art 19 Register
- Art 20 Zentralverwalter
- Art 21 Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten
- Art 21a Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten
- Art 22 Änderung der Anhänge
- Art 22a Ausschussverfahren
- Art 23 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 24 Verfahren für die einseitige Einbeziehung zusätzlicher Tätigkeiten und Gase
- Art 24a Harmonisierte Vorschriften für Projekte zur Emissionsminderung
- Art 25 Verknüpfung mit anderen Systemen für den Handel mit Treibhausgasemissionen
- Art 25a Drittlandvorschriften zur Reduzierung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs
- Art 26 Änderung der Richtlinie 96/61/EG
- Art 27 Ausschluss kleiner Anlagen vorbehaltlich der Durchführung gleichwertiger Maßnahmen
- Art 27a Optionaler Ausschluss von Anlagen mit Emissionen von weniger als 2 500 Tonnen
- Art 28 Anpassungen nach Genehmigung eines internationalen Abkommens über den Klimawandel durch die
- Art 28a Vor der verpflichtenden Umsetzung des globalen marktbasierten Mechanismus der ICAO geltende Ausnahmen
- Art 28b Berichterstattung durch die Kommission über die Umsetzung des globalen marktbasierten Mechanismus der ICAO und ihre Überprüfung durch die Kommission
- Art 28c Bestimmungen über die Überwachung, Berichterstattung und Prüfung für die Zwecke des globalen marktbasierten Mechanismus
- Art 29 Bericht zur Gewährleistung eines besseren Funktionierens des CO
- Art 29a Maßnahmen im Fall übermäßiger Preisschwankungen
- Art 30 Überprüfung im Lichte der Durchführung des Übereinkommens von Paris und der Entwicklung der CO
- Art 30a Anwendungsbereich
- Art 30b Genehmigungen zur Emission von Treibhausgasen
- Art 30c Unionsweite Menge der Zertifikate
- Art 30d Versteigerung von Zertifikaten für die in Anhang III genannte Tätigkeit
- Art 30e Übertragung, Abgabe und Löschung von Zertifikaten
- Art 30f Überwachung, Berichterstattung, Prüfung von Emissionen und Akkreditierung
- Art 30g Verwaltung
- Art 30h Maßnahmen bei übermäßigen Preiserhöhungen
- Art 30i Überprüfung dieses Kapitels
- Art 30j Verfahren für die einseitige Ausweitung der in Anhang III genannten Tätigkeiten auf andere Sektoren, die nicht unter Kapitel II und III fallen
- Art 30k Verschiebung des Emissionshandels für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Sektoren auf 2028 im Falle außergewöhnlich hoher Energiepreise
- Art 30l Wissenschaftliche Beratung
- Art 30m Information, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
- Art 31 Umsetzung
- Art 32 Inkrafttreten
- Art 33 Adressaten