Gesetze / RL 2003/87/EG

RL 2003/87/EG

Art 3h Anwendungsbereich

Stand: 02.10.2026

Die Bestimmungen dieses Kapitels gelten für Genehmigungen zur Emission von Treibhausgasen und die Zuteilung und Vergabe von Zertifikaten im Zusammenhang mit den in Anhang I aufgelisteten Tätigkeiten, ausgenommen Luftverkehrstätigkeiten und Seeverkehrstätigkeiten.

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