Art 5 Anträge auf Erteilung der Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen
Stand: 02.10.2026
An die zuständige Behörde gerichtete Anträge auf Erteilung von Genehmigungen zur Emission von Treibhausgasen müssen Angaben zu folgenden Punkten enthalten:
a) Anlage und dort durchgeführte Tätigkeiten und verwendete Technologie,
b) Rohmaterialien und Hilfsstoffe, deren Verwendung wahrscheinlich mit Emissionen von in Anhang I aufgeführten Gasen verbunden ist,
c) Quellen der Emissionen von in Anhang I aufgeführten Gasen aus der Anlage und
d) geplante Maßnahmen zur Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen im Einklang mit den in Artikel 14 genannten Rechtsakten .
Dem Antrag ist eine nicht-technische Zusammenfassung der in Unterabsatz 1 genannten Punkte beizufügen.