Gesetze / Verordnung PR Nr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen
PreisV 30/53§ 12 Inkrafttreten
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/preisv_30_53/12?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1954 in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/preisv_30_53/12?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Für die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung abgeschlossenen, vom Auftragnehmer noch nicht oder noch nicht voll erfüllten Verträge gilt folgendes:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/preisv_30_53/12?asof=2019-06-10#abs-3 (3) (weggefallen)
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/preisv_30_53/12?asof=2019-06-10#abs-4 (4) (weggefallen)
Änderungsverlauf
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10.08.2021 Ausfertigung
§ 12 geändert durch Artikel 80 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I 3436)
BGBl. 2021 I S. 3436
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08.12.2010 Ausfertigung
§ 12 aufgehoben durch Artikel 70 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I 1864)
BGBl. 2010 I S. 1864
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.