Gesetze / Verordnung PR Nr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen
PreisV 30/53§ 12 Inkrafttreten
Stand: 12.04.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/preisv_30_53/12#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1954 in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/preisv_30_53/12#abs-2 (2) Für vor dem 1. April 2022 vergebene öffentliche Aufträge ist diese Verordnung in der bis zum Ablauf des 31. März 2022 geltenden Fassung anzuwenden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/preisv_30_53/12#abs-3 (3) (weggefallen)
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/preisv_30_53/12#abs-4 (4) (weggefallen)