Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ordnungsbehördengesetz
OBG§ 18 Verantwortlichkeit für den Zustandvon Sachen
Stand: 01.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/nw-27407--1980/18#abs-1 (1) Geht von einer Sache oder einem Tier eine Gefahr aus, so sind die Maßnahmen gegen den Eigentümer zu richten. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die nachfolgenden für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend auf Tiere anzuwenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/nw-27407--1980/18#abs-2 (2) Die Ordnungsbehörde kann ihre Maßnahmen auch gegen den Inhaber der tatsächlichen Gewalt richten. Sie muß ihre Maßnahmen gegen den Inhaber der tatsächlichen Gewalt richten, wenn er diese gegen den Willen des Eigentümers oder anderer Verfügungsberechtigter ausübt oder auf einen im Einverständnis mit dem Eigentümer schriftlich oder protokollarisch gestellten Antrag von der zuständigen Ordnungsbehörde als allein verantwortlich anerkannt worden ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/nw-27407--1980/18#abs-3 (3) Geht die Gefahr von einer herrenlosen Sache aus, so können die Maßnahmen gegen die Person gerichtet werden, die das Eigentum an der Sache aufgegeben hat.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/nw-27407--1980/18#abs-4 (4) § 17 Abs. 4 gilt entsprechend.
Wird zitiert von 337 Entscheidungen zu § 18 OBG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Münster, 23.09.2021 – 5 K 938/20Zitiert von 9
- VG Arnsberg, 08.03.2002 – 13 K 772/00Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 16.06.2014 – 14 K 6252/13
- VG Gelsenkirchen, 18.04.2002 – 8 K 4972/99Zitiert von 2
- VG Gelsenkirchen, 08.09.2000 – 8 K 3891/97Zitiert von 2
- OVG NRW, 15.10.2026 – 20 A 171/23Wasserrecht: Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung betreffend die Sanierung einer Gewässerverrohrung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 22.09.2026 – 7 A 2589/24Bauordnungsrecht: Auslegen von Kunstrasen als keine Begrünung einer nicht überbauten Grundstücksfläche Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 16.09.2026 – 5 A 415/24Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf Zulassung der Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 3
- VG Köln, 05.08.2026 – 23 K 1179/24Rechtmäßigkeit der Beseitigungsverfügung für ein vor der Fluchtlinie errichtetes Gartenhaus Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 18 OBG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.