Gesetze / Mineral- und Tafelwasser-Verordnung
Min/TafelWV§ 2 Begriffsbestimmung
Stand: 10.06.2019
Natürliches Mineralwasser ist Wasser, das folgende besondere Anforderungen erfüllt:
Änderungsverlauf
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14.12.2000 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2000 (BGBl. I 1728)
BGBl. 2000 I S. 1728
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05.12.1990 Ausfertigung
§ 2 neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 1990 (BGBl. I 2600)
BGBl. 1990 I S. 2600
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.