Gesetze / Hochschulrahmengesetz
HRG§ 33
Stand: 10.06.2019
(weggefallen)
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 33 HRG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 08.02.1977 – 1 BvF 1/76 · Numerus Clausus IIZitiert von 139
- BVerfG, 19.12.2017 – 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14Bundes- und landesrechtliche Normen zum Vergabeverfahren für Studienplätze im Studiengang Humanmedizin partiell mit Art 12 Abs 1 GG iVm Art 3 Abs 1 GG (Recht auf gleiche Teilhabe an staatlichen Studienangeboten und gleichheitsgerechte Zulassung zum Studium) unvereinbar - § 8a HSchulZulG BE partiell nichtig - Anordnung der Fortgeltung der für unvereinbar erklärten bundes- und landesgesetzlichen Normen sowie Frist für Neuregelung bis 31.12.2019Zitiert von 183
- VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 – 6z K 4229/13Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Studienplatzvergabe im Studiengang Humanmedizin KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
- VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 – 6z K 4324/13Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Studienplatzvergabe im Studiengang Humanmedizin KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 – 6z K 4455/13Verfassungsmäßigkeit der Regelungen über die Vergabe von Studienplätzen im Studiengang Humanmedizin KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
- VG Gelsenkirchen, 19.03.2013 – 6 K 4171/12Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Studienplatzvergabe im Studiengang Humanmedizin KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 23
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 33 HRG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
16.02.2002 Ausfertigung
§ 33 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Februar 2002 (BGBl. I 693)
BGBl. 2002 I S. 693
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.