Gesetze / Hochschulrahmengesetz
HRG§ 31 Zentrale Vergabe von Studienplätzen
Stand: 24.11.2019
Wird zitiert von 19
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 19.12.2017 – 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14Bundes- und landesrechtliche Normen zum Vergabeverfahren für Studienplätze im Studiengang Humanmedizin partiell mit Art 12 Abs 1 GG iVm Art 3 Abs 1 GG (Recht auf gleiche Teilhabe an staatlichen Studienangeboten und gleichheitsgerechte Zulassung zum Studium) unvereinbar - § 8a HSchulZulG BE partiell nichtig - Anordnung der Fortgeltung der für unvereinbar erklärten bundes- und landesgesetzlichen Normen sowie Frist für Neuregelung bis 31.12.2019Zitiert von 183
- BVerwG, 04.10.2013 – 6 B 13/13Studienplatzvergabe für Humanmedizin; AuswahlgrenzeZitiert von 21
- VGH Baden-Württemberg, 29.10.2009 – 9 S 1611/09Vergabe von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität; Unwirksamkeit der sofortigen Geltung einer Neuregelung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 42
- VGH Baden-Württemberg, 22.02.2006 – 9 S 1840/05Zitiert von 23
- BVerfG, 06.09.2012 – 1 BvL 13/12Relevanz von Abiturnote bzw Wartezeit für Studienplatzvergabe im Fach "Humanmedizin" - Unzulässigkeit der Richtervorlage bei unzureichender Darlegung der Entscheidungserheblichkeit (insb Möglichkeit der Zulassung über Härtefallklausel) sowie der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten NormenZitiert von 22
- OVG NRW, 03.07.2015 – 13 B 113/15Kapazitätsberechnung für einen Medizin-Modellstudiengang nach Ablauf der Erprobung; vorläufige Anwendung der Kapazitätsverordnung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 38
Zuletzt entschieden
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2015 – OVG 5 S 10.14Zitiert von 1
- VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 – 6z K 4324/13Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Studienplatzvergabe im Studiengang Humanmedizin KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 – 6z K 4229/13Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Studienplatzvergabe im Studiengang Humanmedizin KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 31 HRG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HRG/31#abs-1 (1) In Studiengängen, für die für mehrere Hochschulen Zulassungszahlen festgesetzt sind, können die Studienplätze von der von den Ländern errichteten Zentralstelle vergeben werden. In das Verfahren der Zentralstelle ist ein Studiengang zum frühestmöglichen Zeitpunkt einzubeziehen, wenn für ihn nach der Feststellung der Zentralstelle Zulassungszahlen für alle staatlichen Hochschulen festgesetzt sind und zu erwarten ist, daß die Zahl der Bewerber die Gesamtzahl der zur Verfügung stehenden Plätze übersteigt, soweit nicht wegen der Art der Zugangsvoraussetzungen oder der Auswahlmaßstäbe den Hochschulen die Entscheidung vorbehalten wird. In das Verfahren der Zentralstelle soll ein Studiengang einbezogen werden, wenn für ihn nach der Feststellung der Zentralstelle Zulassungszahlen für die Mehrzahl der staatlichen Hochschulen festgesetzt sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HRG/31#abs-2 (2) (weggefallen)
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/HRG/31#abs-3 (3) (weggefallen)
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/HRG/31#abs-4 (4) Besteht an einer Hochschule für den ersten Teil eines Studiengangs eine höhere Ausbildungskapazität als für spätere Teile dieses Studiengangs, kann eine auf den ersten Teil des Studiengangs beschränkte Zuweisung und Einschreibung erfolgen, wenn gewährleistet ist, daß der Student sein Studium an anderen Hochschulen im Geltungsbereich dieses Gesetzes fortsetzen kann.