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Artikel 1 · BT-Drs. 14/6853 · S. 22

Zu Artikel 1 (Änderung des Hochschulrahmengeset-

Zu Artikel 1 (Änderung des Hochschulrahmengeset-
zes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Änderungen passen die Inhaltsübersicht an die materi-
ellen Änderungen des Hochschulrahmengesetzes an.
Zu Nummer 2 bis 6 (§ 2 Abs. 5, § 7, § 10 Abs. 2 Satz 3,
§ 12 Satz 1, § 14 Satz 1)
Die Änderungen dienen der sprachlichen Gleichbehandlung
von Frauen und Männern.
Zu Nummer 7 (§ 16 Satz 3)
Nach der bisherigen Fassung des § 16 Satz 3 mussten Prü-
fungsordnungen nur die Inanspruchnahme der Schutzfristen
des § 3 Abs. 2 und des § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes
berücksichtigen. Die Neufassung weitet die Berücksichti-
gungspflicht auf alle Schutzbestimmungen des Mutter-
schutzgesetzes aus und verpflichtet zur Schaffung entspre-
chender Bestimmungen in Prüfungsordnungen. Die Einbe-
ziehung von § 8 Mutterschutzgesetz, der unter anderem ein
Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit enthält, erfolgt insbe-
sondere im Hinblick auf die Anfertigung von Prüfungsar-
beiten in experimentellen Fächern.
Anstelle der Fristen der landesrechtlichen Regelungen über
den Erziehungsurlaub sind künftig die Fristen des Bundes-
erziehungsgeldgesetzes über die Elternzeit zu berücksichti-
gen. Damit wird für alle Prüfungsordnungen ein einheitli-
cher Anknüpfungspunkt geschaffen und werden Anwen-
dungsprobleme z. B. in Bezug auf bundesrechtlich geregelte
staatliche Prüfungsordnungen ausgeräumt.
Ferner wird klargestellt, dass die prüfungsrechtlichen
Schutzbestimmungen in Anspruch genommen werden kön-
nen, nicht aber zu einem Ausschluss von Prüfungsverfahren
führen dürfen.
Zu Nummer 8 (§ 21)
Mit dem neuen § 21 werden Regelungen über einen eigen-
ständigen Doktorandenstatus eingeführt.
Absatz 1
Den Doktorandenstatus sollen nur Absolventen und Absol-
ventinnen eines Hochschulstudiums erhalten. Ausgeschlos-
sen sind dam

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 82.174 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 14/6853, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 89.997–172.171 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert 27f8115b1c6b6bbf….

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