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Artikel 1 · BT-Drs. 14/6853 · S. 22
Zu Artikel 1 (Änderung des Hochschulrahmengeset-
Zu Artikel 1 (Änderung des Hochschulrahmengeset- zes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Änderungen passen die Inhaltsübersicht an die materi- ellen Änderungen des Hochschulrahmengesetzes an. Zu Nummer 2 bis 6 (§ 2 Abs. 5, § 7, § 10 Abs. 2 Satz 3, § 12 Satz 1, § 14 Satz 1) Die Änderungen dienen der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern. Zu Nummer 7 (§ 16 Satz 3) Nach der bisherigen Fassung des § 16 Satz 3 mussten Prü- fungsordnungen nur die Inanspruchnahme der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und des § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes berücksichtigen. Die Neufassung weitet die Berücksichti- gungspflicht auf alle Schutzbestimmungen des Mutter- schutzgesetzes aus und verpflichtet zur Schaffung entspre- chender Bestimmungen in Prüfungsordnungen. Die Einbe- ziehung von § 8 Mutterschutzgesetz, der unter anderem ein Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit enthält, erfolgt insbe- sondere im Hinblick auf die Anfertigung von Prüfungsar- beiten in experimentellen Fächern. Anstelle der Fristen der landesrechtlichen Regelungen über den Erziehungsurlaub sind künftig die Fristen des Bundes- erziehungsgeldgesetzes über die Elternzeit zu berücksichti- gen. Damit wird für alle Prüfungsordnungen ein einheitli- cher Anknüpfungspunkt geschaffen und werden Anwen- dungsprobleme z. B. in Bezug auf bundesrechtlich geregelte staatliche Prüfungsordnungen ausgeräumt. Ferner wird klargestellt, dass die prüfungsrechtlichen Schutzbestimmungen in Anspruch genommen werden kön- nen, nicht aber zu einem Ausschluss von Prüfungsverfahren führen dürfen. Zu Nummer 8 (§ 21) Mit dem neuen § 21 werden Regelungen über einen eigen- ständigen Doktorandenstatus eingeführt. Absatz 1 Den Doktorandenstatus sollen nur Absolventen und Absol- ventinnen eines Hochschulstudiums erhalten. Ausgeschlos- sen sind dam
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 82.174 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 14/6853, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 89.997–172.171 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert 27f8115b1c6b6bbf….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP