Gesetze / Emissionshandelsverordnung 2030
EHV 2030Inhaltsübersicht
Stand: 16.07.2026
Abschnitt 1Allgemeine VorschriftenAbschnitt 2Gemeinsame VorschriftenUnterabschnitt 1Emissionsberichterstattung
Unterabschnitt 2Überwachung
Unterabschnitt 3Versteigerung von Berechtigungen und Emissionszertifikaten
Unterabschnitt 4Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen
Abschnitt 3AnlagenUnterabschnitt 1Verfahren zur Feststellung einheitlicher Anlagen
Unterabschnitt 2Kleinemittenten
Abschnitt 4BrennstoffemissionshandelUnterabschnitt 1Anwendungsbereich
Unterabschnitt 2Einzelheiten zur Ermittlung von und Berichterstattung über Emissionen und zur Verifizierung
der Angaben in Emissionsberichten im Brennstoffemissionshandel
Abschnitt 5CO2-Grenzausgleichssystem
Abschnitt 6Beleihung
| § 3 | Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Brennstoffe mit biogenem Anteil im Bereich Anlagen |
| § 4 | Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für erneuerbare Brennstoffe nichtbiogenen Ursprungs im Bereich Anlagen |
| § 5 | Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Biokraftstoffe im Bereich Luftverkehr |
| § 6 | Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Biokraftstoffe im Bereich Seeverkehr |
| § 7 | Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs in den Bereichen Luft- und Seeverkehr |
| § 8 | Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Brennstoffe mit biogenem Anteil im Bereich Brennstoffemissionshandel |
| § 9 | Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für erneuerbare Brennstoffe nicht biogenen Ursprungs im Bereich Brennstoffemissionshandel |
| § 10 | Anpassung des Überwachungsplans bei nicht erheblichen Änderungen der Überwachung; Fortgeltung des Überwachungsplans |
| § 11 | Versteigerung |
| § 12 | Erhebung von Bezugsdaten |
| § 13 | Mitteilung der nicht wesentlichen Änderungen am Plan zur Überwachungsmethodik |
| § 14 | Mitteilung zur Einstellung des Betriebs einer Anlage |
| § 15 | Einheitliche Anlage |
| § 16 | Befreiung von Kleinemittenten |
| § 17 | Form und Inhalt des Antrags |
| § 18 | Gleichwertige Maßnahme |
| § 19 | Ausgleichsbetrag |
| § 20 | Selbstverpflichtung zu Emissionsminderungen |
| § 21 | Erlöschen der Befreiung |
| § 22 | Öffentlichkeitsbeteiligung |
| § 23 | Erleichterungen bei Überwachung und Berichterstattung |
| § 24 | Anwendungsbeschränkungen |
der Angaben in Emissionsberichten im Brennstoffemissionshandel
| § 25 | Eröffnung von Besitzkonten für Verantwortliche |
| § 26 | Vereinfachungen bei steuerfreier Verwendung nach dem Energiesteuergesetz |
| § 27 | Einlagerer |
| § 28 | Ermittlung der Brennstoffmenge |
| § 29 | Vermeidung von Doppelerfassungen innerhalb des Brennstoffemissionshandels |
| § 30 | Ermittlung des Anteilsfaktors |
| § 31 | Vermeidung von Doppelzählungen durch Überwachung und Berichterstattung bei Luftfahrzeugbetreibern |
| § 32 | Vereinfachende Maßnahmen im Rahmen der Verifizierung |
| § 33 | Verwendung der Sicherheitsleistung |
| § 34 | Aufhebung der Beleihung |
| Anlage | Standardwerte für den Anteilsfaktor |