Gesetze / Emissionshandelsverordnung 2030
EHV 2030§ 26 Vereinfachungen bei steuerfreier Verwendung nach dem Energiesteuergesetz
Stand: 16.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ehv_2030_2/26#abs-1 (1) Für Brennstoffe, die nach § 3 Nummer 19 des Treibhaushausgas-Emissionshandelsgesetzes aufgrund einer steuerfreien Verwendung nach § 37 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 oder 4 des Energiesteuergesetzes als in Verkehr gebracht gelten, ist
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ehv_2030_2/26#abs-2 (2) Für Verantwortliche, die ausschließlich Brennstoffe in Verkehr bringen, die nach § 3 Nummer 19 des Treibhaushausgas-Emissionshandelsgesetzes aufgrund einer steuerfreien Verwendung nach § 37 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 oder 4 des Energiesteuergesetzes als in Verkehr gebracht gelten, stellt die zuständige Behörde eine Formularvorlage für einen vereinfachten Emissionsbericht zur Verfügung.