Gesetze / Landesrecht Bayern / Hochschulzulassungsverordnung
HZV§ 43 Stellen
Stand: 01.05.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/by-BayHZV--2020/43#abs-1 (1) Für die Berechnung des Lehrangebots sind alle Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Lehrpersonals und der sonstigen Lehrpersonen nach Stellengruppen den Lehreinheiten zuzuordnen. Die Stellen des wissenschaftlichen Lehrpersonals und die Stellen des wissenschaftlichen Personals ohne Lehrverpflichtung, das Aufgaben in der Krankenversorgung wahrnimmt, werden in den medizinischen Fächern den Lehreinheiten nach Anlage 8 zugeordnet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/by-BayHZV--2020/43#abs-2 (2) Lehrpersonen, die zur Wahrnehmung von Aufgaben in der Lehre an die Hochschule abgeordnet sind, werden in die Berechnung einbezogen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/by-BayHZV--2020/43#abs-3 (3) Stellen, die im Berechnungszeitraum aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht besetzt werden können, werden nicht in die Berechnung einbezogen.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 43 HZV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Bayreuth, 21.11.2024 – B 3 E 24.10008
- VG Bayreuth, 25.11.2022 – B 8 E 22.10002
- VG Regensburg, 16.03.2022 – RO 1 E HV 21.10031 u.a.
- VG Bayreuth, 20.12.2021 – B 8 E 21.10002Zitiert von 1
- VG Ansbach, 08.03.2021 – AN 2 E 20.10182, AN 2 E 20.10188Zitiert von 1
- VGH Bayern, 11.07.2024 – 7 CE 24.10004 u.a.
Zuletzt entschieden
- VGH Bayern, 05.09.2023 – 7 CE 22.10008Kapazitätsrecht: Keine kapazitätsmindernde Berücksichtigung gemeinsam durchgeführter Vorlesungen beim Dienstleistungsexport Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
- VG München, 21.08.2023 – M 3 E Y 22.10037
- VG München, 10.08.2022 – M 3 E Y 21.10058
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 43 HZV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.