Gesetze / Bundespersonalvertretungsgesetz
BPersVG§ 70
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/bpersvg--1974/70#abs-1 (1) Beantragt der Personalrat eine Maßnahme, die nach § 75 Abs. 3 Nr. 1 bis 6 und 11 bis 17 seiner Mitbestimmung unterliegt, so hat er sie schriftlich dem Leiter der Dienststelle vorzuschlagen. Entspricht dieser dem Antrag nicht, so bestimmt sich das weitere Verfahren nach § 69 Abs. 3 und 4.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/bpersvg--1974/70#abs-2 (2) Beantragt der Personalrat eine Maßnahme, die nach anderen als den in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Vorschriften seiner Mitbestimmung unterliegt, so hat er sie schriftlich dem Leiter der Dienststelle vorzuschlagen. Entspricht dieser dem Antrag nicht, so bestimmt sich das weitere Verfahren nach § 69 Abs. 3; die oberste Dienstbehörde entscheidet endgültig.
Wird zitiert von 26 Entscheidungen zu § 70 BPersVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 05.03.2012 – 6 PB 25.11Zitiert von 8
- VG Braunschweig, 21.06.2010 – 9 A 3/10Zitiert von 1
- VG Köln, 16.04.2010 – 33 K 8458/09.PVB
- OVG NRW, 23.05.2012 – 20 A 875/11.PVBZitiert von 1
- OVG NRW, 25.08.2011 – 16 A 1361/10.PVBZitiert von 1
- BVerwG, 13.09.2012 – 6 PB 10.12Zitiert von 22
Zuletzt entschieden
- VG Berlin, 17.11.2020 – 72 K 11/20 PVB
- BVerwG, 14.08.2020 – 5 PB 5/20, 5 PB 5/20 (5 P 5/20)Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Klärung der Reichweite des Initiativrechts des Personalrats gemäß § 70 BPersVG
- OVG Bremen, 27.05.2020 – 6 LP 287/19Zitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 70 BPersVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.