Gesetze / Bundespersonalvertretungsgesetz
BPersVG§ 71
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/bpersvg--1974/71#abs-1 (1) Die Einigungsstelle wird bei der obersten Dienstbehörde gebildet. Sie besteht aus je drei Beisitzern, die von der obersten Dienstbehörde und der bei ihr bestehenden zuständigen Personalvertretung bestellt werden, und einem unparteiischen Vorsitzenden, auf dessen Person sich beide Seiten einigen. Unter den Beisitzern, die von der Personalvertretung bestellt werden, muß sich je ein Beamter und ein Arbeitnehmer befinden, es sei denn, die Angelegenheit betrifft lediglich die Beamten oder die im Arbeitsverhältnis stehenden Beschäftigten. Kommt eine Einigung über die Person des Vorsitzenden nicht zustande, so bestellt ihn der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/bpersvg--1974/71#abs-2 (2) Die Verhandlung ist nicht öffentlich. Der obersten Dienstbehörde und der zuständigen Personalvertretung ist Gelegenheit zur mündlichen Äußerung zu geben. Im Einvernehmen mit den Beteiligten kann die Äußerung schriftlich erfolgen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/bpersvg--1974/71#abs-3 (3) Die Einigungsstelle entscheidet durch Beschluß. Sie kann den Anträgen der Beteiligten auch teilweise entsprechen. Der Beschluß wird mit Stimmenmehrheit gefaßt. Er muß sich im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere des Haushaltsgesetzes, halten.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/bpersvg--1974/71#abs-4 (4) Der Beschluß ist den Beteiligten zuzustellen. Er bindet, abgesehen von den Fällen des § 69 Abs. 4 Sätze 3, 5 die Beteiligten, soweit er eine Entscheidung im Sinne des Absatzes 3 enthält.
Wird zitiert von 26 Entscheidungen zu § 71 BPersVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Niedersachsen, 08.12.2014 – 17 MP 7/14Zitiert von 3
- VGH Baden-Württemberg, 27.09.2011 – PB 15 S 1026/11Zitiert von 7
- BVerfG, 08.10.1996 – 1 BvL 15/91Mitwirkung der Betriebsvertretungen der Zivilbeschäftigten bei den in Deutschland stationierten NATO-TruppenZitiert von 8
- BVerwG, 24.09.2013 – 6 P 4/13Mitbestimmung des Personalrats; Zuweisung einer Tätigkeit beim JobcenterZitiert von 41
- VG Berlin, 08.02.2013 – 71 K 25.12 PVB
- VG Saarland Saarlouis, 16.04.2009 – 9 L 304/09Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Münster, 18.03.2021 – 5 K 1049/19Zitiert von 7
- VG Berlin, 17.11.2020 – 72 K 11/20 PVB
- BVerwG, 31.01.2017 – 5 P 10/15Mitbestimmungsverfahren; Zuständigkeit des Personalrats und BehördenorganisationZitiert von 41
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 71 BPersVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.