Gesetze / Bundespersonalvertretungsgesetz
BPersVG§ 75
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/bpersvg--1974/75#abs-1 (1) Der Personalrat hat mitzubestimmen in Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer bei
Umsetzung innerhalb der Dienststelle, wenn sie mit einem Wechsel des Dienstortes verbunden ist (das Einzugsgebiet im Sinne des Umzugskostenrechts gehört zum Dienstort),
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/bpersvg--1974/75#abs-2 (2) Der Personalrat hat mitzubestimmen in sozialen Angelegenheiten bei
Hat ein Beschäftigter eine Leistung nach Nummer 1 beantragt, wird der Personalrat nur auf seinen Antrag beteiligt; auf Verlangen des Antragstellers bestimmt nur der Vorstand des Personalrates mit. Die Dienststelle hat dem Personalrat nach Abschluß jedes Kalendervierteljahres einen Überblick über die Unterstützungen und entsprechenden sozialen Zuwendungen zu geben. Dabei sind die Anträge und die Leistungen gegenüberzustellen. Auskunft über die von den Antragstellern angeführten Gründe wird hierbei nicht erteilt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/bpersvg--1974/75#abs-3 (3) Der Personalrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, gegebenenfalls durch Abschluß von Dienstvereinbarungen mitzubestimmen über
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/bpersvg--1974/75#abs-4 (4) Muß für Gruppen von Beschäftigten die tägliche Arbeitszeit (Absatz 3 Nr. 1) nach Erfordernissen, die die Dienststelle nicht voraussehen kann, unregelmäßig und kurzfristig festgesetzt werden, so beschränkt sich die Mitbestimmung auf die Grundsätze für die Aufstellung der Dienstpläne, insbesondere für die Anordnung von Dienstbereitschaft, Mehrarbeit und Überstunden.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/bpersvg--1974/75#abs-5 (5) Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Dienstvereinbarung (Absatz 3) sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluß ergänzender Dienstvereinbarungen ausdrücklich zuläßt.
Wird zitiert von 698 Entscheidungen zu § 75 BPersVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Hessen, 20.11.2013 – 21 A 2132/12.PVZitiert von 2
- VGH Baden-Württemberg, 27.09.2011 – PB 15 S 1026/11Zitiert von 7
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.08.2013 – 72 K 11.13 PVBZitiert von 2
- BVerwG, 30.06.2005 – 6 P 9.04Zitiert von 53
- BVerwG, 29.09.2020 – 5 P 7/19Dienststellenübergreifende Ausschreibung von Dienstposten an Stelle einer bisher üblichen dienststelleninternen Ausschreibung kein mitbestimmungspflichtiges Absehen von der AusschreibungZitiert von 18
- BVerwG, 08.12.1999 – 6 P 3.98Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung des Personalrats nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG bei Überprüfung der Eingruppierung wegen Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 46
Zuletzt entschieden
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2021 – 6 L 3/20Zitiert von 1
- OVG Sachsen, 06.05.2021 – 8 A 2/20.PBZitiert von 3
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2021 – OVG 60 PV 12/20Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 75 BPersVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.