Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landesbeamtengesetz
LBG§ 45 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/bb-lbg--2009/45#abs-1 (1) Für die Beamten ist das vollendete 67. Lebensjahr die Regelaltersgrenze. Für die Beamten, die vor dem 1. Januar 1949 geboren sind, ist das vollendete 65. Lebensjahr die Regelaltersgrenze. Für die Beamten, die nach dem 31. Dezember 1948 und vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, gelten folgende Regelaltersgrenzen:
Geburtsjahr
Anhebung
um Monate
Altersgrenze
Jahr
Monate
1949
3
65
3
1950
4
65
4
1951
5
65
5
1952
6
65
6
1953
7
65
7
1954
8
65
8
1955
9
65
9
1956
10
65
10
1957
11
65
11
1958
12
66
0
1959
14
66
2
1960
16
66
4
1961
18
66
6
1962
20
66
8
1963
22
66
10.
§ 133 Absatz 3 bleibt unberührt. Für einzelne Beamtengruppen kann gesetzlich eine besondere Altersgrenze bestimmt werden, wenn die Eigenart der Amtsaufgaben es erfordert.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/bb-lbg--2009/45#abs-2 (2) Beamte auf Lebenszeit treten mit dem Ende des Monats, in dem sie die Regelaltersgrenze erreichen, in den Ruhestand. Lehrer an öffentlichen Schulen treten am Ende des Schulhalbjahres, in dem sie die Regelaltersgrenze erreichen, in den Ruhestand. Hochschullehrer treten mit Ablauf des Semesters, in dem sie die Regelaltersgrenze erreichen, in den Ruhestand.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/bb-lbg--2009/45#abs-3 (3) Wenn ein besonderes dienstliches Interesse an der Fortführung der Dienstgeschäfte besteht, kann auf Antrag des Beamten oder mit dessen Zustimmung der Eintritt in den Ruhestand für eine bestimmte Dauer, die insgesamt fünf Jahre nicht übersteigen darf, über die Regelaltersgrenze hinausgeschoben werden. Die Entscheidung trifft die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 45 LBG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2014 – OVG 4 S 21.14Zitiert von 2
- OVG NRW, 29.05.2013 – 6 B 443/13Zitiert von 13
- OVG NRW, 22.04.2013 – 6 B 277/13Zitiert von 7
- VG Düsseldorf, 19.11.2012 – 2 L 1628/12Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand: Anforderungen an entgegenstehende dienstliche Gründe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Düsseldorf, 17.10.2012 – 2 L 1512/12Zitiert von 2
- OVG NRW, 31.07.2012 – 6 B 872/12Zitiert von 10
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 06.06.2012 – 6 B 522/12Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand; Vorliegen entgegenstehender dienstlicher Gründe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 45 LBG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.