Gesetze / Landesrecht Bayern / StMGP-Zuständigkeitsverordnung
ZustV-GM§ 6 Zuständigkeiten nach der Arbeitszeitverordnung
Stand: 25.08.2026
Den in § 1 genannten Behörden werden für den jeweiligen Dienstbereich die folgenden Befugnisse übertragen:
1. Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit (§ 2 Abs. 3 Satz 1 der Arbeitszeitverordnung – AzV),
2. Verlängerung der Arbeitszeit, wenn der Dienst Bereitschaftszeiten einschließt (§ 4 Abs. 1 Satz 1 AzV),
3. Anordnung von Dienst an Sonn- und Feiertagen oder zu dienstfreien Zeiten (§ 6 Abs. 1 Satz 1 AzV),
4. Regelung der Präsenzzeit (§ 7 Abs. 4 Satz 3 AzV),
5. Festlegungen bei der festen Arbeitszeit (§ 8 Abs. 1 Satz 5 AzV),
6. Abweichungen bei Schichtdienst und wechselndem Dienst (§ 9 Abs. 1 Satz 4 AzV).