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§ 6 ZustV-GM (Bayern) — Zuständigkeiten nach der Arbeitszeitverordnung

StMGP-Zuständigkeitsverordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Den in § 1 genannten Behörden werden für den jeweiligen Dienstbereich die folgenden Befugnisse übertragen:

1. Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit (§ 2 Abs. 3 Satz 1 der Arbeitszeitverordnung – AzV),

2. Verlängerung der Arbeitszeit, wenn der Dienst Bereitschaftszeiten einschließt (§ 4 Abs. 1 Satz 1 AzV),

3. Anordnung von Dienst an Sonn- und Feiertagen oder zu dienstfreien Zeiten (§ 6 Abs. 1 Satz 1 AzV),

4. Regelung der Präsenzzeit (§ 7 Abs. 4 Satz 3 AzV),

5. Festlegungen bei der festen Arbeitszeit (§ 8 Abs. 1 Satz 5 AzV),

6. Abweichungen bei Schichtdienst und wechselndem Dienst (§ 9 Abs. 1 Satz 4 AzV).