Gesetze / ZensVorbG 2011 · BGBl I 2007, 2808
Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011
16 Normen · ausgefertigt 08.12.2007 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Anwendungsbereich
- § 1Anwendungsbereich
- Abschnitt 2 · Aufbau des Anschriften- und Gebäuderegisters sowie eines Verzeichnisses zum Geburtsort und Geburtsstaat
- § 2Anschriften- und Gebäuderegister
- § 3Ortsverzeichnis
- § 4Übermittlung von Daten durch die Vermessungsbehörden
- § 5Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden
- § 6Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
- § 7Zusammenführung der Angaben
- § 8Ordnungsnummern
- § 9Sondergebäude
- Abschnitt 3 · Übermittlung von Daten zur Vorbereitung einer Gebäude- und Wohnungszählung
- § 10Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
- Abschnitt 4 · Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten
- § 11Geheimhaltung
- § 12Nutzung allgemein zugänglicher Quellen
- § 13Datenübermittlungen
- § 14Kosten
- § 15Löschung
- § 16Umwelt- und wohnungsstatistische Stichprobenerhebungen