Gesetze / ZahlPrüfbV · BGBl I 2009, 3648
Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute sowie die darüber zu erstellenden Berichte
32 Normen · ausgefertigt 15.10.2009 · letzte Änderung 13.04.2025 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Risikoorientierung und Wesentlichkeit
- § 3Art und Umfang der Berichterstattung
- § 4Anlagen
- § 5Berichtszeitraum
- § 6Zusammenfassende Schlussbemerkung
- § 7Berichtsturnus; Unterzeichnung
- Abschnitt 2 · Angaben zum Institut
- § 8Darstellung der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen
- § 9Zweigniederlassungen
- Abschnitt 3 · Aufsichtliche Vorgaben
- Unterabschnitt 1 · Risikomanagement und Geschäftsorganisation
- § 10Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation
- § 10aIT-Systeme
- Unterabschnitt 2 · Eigenmittel und Solvenzanforderungen
- § 11Ermittlung der Eigenmittel
- § 12Eigenmittel
- § 13Solvabilitätskennzahl
- Unterabschnitt 2a · Absicherung für den Haftungsfall bei Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten
- § 13aAbsicherung für den Haftungsfall bei Zahlungsauslösediensten
- § 13bAbsicherung für den Haftungsfall bei Kontoinformationsdiensten
- Unterabschnitt 3 · Anzeigewesen
- § 14Anzeigewesen
- Unterabschnitt 4 · Bargeldloser Zahlungsverkehr; Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- § 15Zeitpunkt der Prüfung und Berichtszeitraum
- § 16Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- § 16aDarstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) 2021/1230
- § 16bDarstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 260/2012
- § 16cDarstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) 2015/751
- § 16dDarstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach dem Zahlungskontengesetz
- Abschnitt 4 · Besondere Angaben zu Zahlungsdiensten und dem E-Geld-Geschäft
- § 17Berichterstattung über Zahlungsdienste und das E-Geld-Geschäft
- Abschnitt 5 · Abschlussorientierte Berichterstattung
- Unterabschnitt 1 · Lage des Instituts (einschließlich geschäftliche Entwicklung sowie Ergebnisentwicklung)
- § 18Geschäftliche Entwicklung im Berichtsjahr
- § 19Beurteilung der Vermögenslage
- § 20Beurteilung der Ertragslage
- § 21Risikolage und Risikovorsorge
- Unterabschnitt 2 · Feststellungen, Erläuterungen zur Rechnungslegung
- § 22Erläuterungen
- Abschnitt 6 · Datenübersichten
- § 23Datenübersicht
- Abschnitt 7 · Schlussvorschriften
- § 24Erstmalige Anwendung
- § 25Inkrafttreten
- Anlage 1(zu § 8 Absatz 3) Datenübersicht für Institute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben
- Anlage 2(zu § 16 Absatz 9) Erfassungsbogen für die Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Anlage 3(zu § 23) Datenübersicht für Zahlungs- und E-Geld-Institute
Änderungsverlauf
- 13.04.2025 — 2 Normen geändert · §§ 16a, 16b neueste Änderung
- 16.12.2023 — 1 Norm geändert · § 3
- 26.06.2021 — 1 Norm geändert · § 12
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.