Gesetze / Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung
ZahlPrüfbV§ 25 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am 31. Oktober 2009 in Kraft.
Änderungsverlauf
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13.12.2018 Ausfertigung
§ 25 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2018 (BGBl. I 2468)
BGBl. 2018 I S. 2468
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.