Gesetze / Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
ZVG§ 8
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
- BGH, 18.10.2007 – V ZB 52/07
- BGH, 26.06.2025 – V ZB 64/24Bestellung eines Zustellungsvertreters; Ermittlungspflichten des Vollstreckungsgerichts hinsichtlich Aufenthalt des Schuldners
- BGH, 20.10.2011 – V ZB 131/11Heilung einer unwirksamen Zustellung: Tatsächliche Kenntnisnahme des rechtsgeschäftlich bestellten VertretersZitiert von 8
- LG Lübeck, 12.11.2024 – 7 T 453/24
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Vorschriften der §§ 4 bis 7 finden auf die an den Schuldner zu bewirkende Zustellung des Beschlusses, durch welchen die Zwangsvollstreckung angeordnet oder der Beitritt eines Gläubigers zugelassen wird, keine Anwendung.