Gesetze / Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
ZVG§ 39
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZVG/39#abs-1 (1) Die Terminsbestimmung muß durch einmalige Einrückung in das für Bekanntmachungen des Gerichts bestimmte Blatt oder in einem für das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem öffentlich bekanntgemacht werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZVG/39#abs-2 (2) Hat das Grundstück nur einen geringen Wert, so kann das Gericht anordnen, daß die Einrückung oder Veröffentlichung nach Absatz 1 unterbleibt; in diesem Fall muß die Bekanntmachung dadurch erfolgen, daß die Terminsbestimmung in der Gemeinde, in deren Bezirk das Grundstück belegen ist, an die für amtliche Bekanntmachungen bestimmte Stelle angeheftet wird.
Wird zitiert von 18 Entscheidungen zu § 39 ZVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 16.10.2008 – V ZB 94/08Zitiert von 3
- BGH, 17.01.2013 – V ZB 53/12Zwangsversteigerungsverfahren: Hinreichend bestimmte Bezeichnung des Grundstücks in der Terminsbestimmung; ordnungsgemäße Bekanntmachung des VersteigerungsterminsZitiert von 5
- BGH, 19.09.2024 – V ZB 29/23Zwangsversteigerungsverfahren: Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde auf einzelne Zuschlagsversagungsgründe; Bestimmung des Versteigerungstermin durch Veröffentlichung im Internet; Einstellung des Verfahrens wegen Gefährdung der Durchführung des Insolvenzplans durch die VersteigerungZitiert von 2
- BGH, 03.04.2014 – V ZB 41/13Zwangsversteigerungsverfahren: Anforderungen an die Bekanntmachung der Terminsbestimmung durch Veröffentlichung im InternetZitiert von 3
- BGH, 21.05.2026 – V ZB 90/25Datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Einsicht in Akten der Zwangsversteigerung ohne SchwärzungZitiert von 1
- BGH, 13.10.2016 – V ZB 174/15Voraussetzungen der Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung eines Vollstreckungstitels für den Rechtsnachfolger und des Betreibens einer Grundstückszwangsversteigerung: Zustellerfordernis für Nachweisurkunden im Falle der verschmelzungsbedingten Rechtsnachfolge und Prüfungsumfang im Klauselerteilungsverfahren nach Verschmelzung zweier Bausparkassen; Heilung eines ZustellungsmangelsZitiert von 17
Zuletzt entschieden
- AG Hagen, 29.04.2025 – 31 K 14/24
- AG München, 04.09.2023 – 1514 K 105/21Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 24.10.2014 – I-7 U 43/12
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 39 ZVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.