Gesetze / Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
ZVFV§ 4 Elektronisch auslesbares Formular
Stand: 22.12.2022
In Papierform eingereichte Formulare können zur elektronischen Weiterverarbeitung der Daten elektronisch ausgelesen werden. Die Länder sind befugt, die Voraussetzungen hierfür festzulegen.